Der wegen Missbrauchs angeklagte Priester U. aus dem Erzbistum Köln hat mindestens einen Teil der Vorwürfe gegen ihn zugegeben. Das wurde am Dienstag während des laufenden Prozesses vor dem Landgericht Köln offenbar.
Köln – Der wegen Missbrauchs angeklagte Priester U. aus dem Erzbistum Köln hat mindestens einen Teil der Vorwürfe gegen ihn zugegeben. Das wurde am Dienstag während des laufenden Prozesses vor dem Landgericht Köln offenbar. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann erklärte, U. habe die Vorwürfe einer Zeugin eingeräumt. Sie stammt aus Gummersbach, wo der Geistliche früher als Kreisjugendseelsorger tätig war, und war zum Tatzeitpunkt um das Jahr 2010 etwa zehn Jahre alt.
Am Dienstag sagte die Mutter der mutmaßlichen Betroffenen aus. Sie berichtete von einem Anruf, den sie vor einigen Wochen vom Verteidiger des Geistlichen, Rüdiger Deckers, erhalten habe. Dieser habe ihrer Tochter geraten, sich einen Anwalt zu nehmen, da sie bei der polizeilichen Vernehmung die Unwahrheit gesagt habe. Sie habe diesen Anruf als Einschüchterung empfunden, so die Mutter. Richter Kaufmann erklärte daraufhin, dass der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt habe.
Die Mutter, ihr Mann und ihre Töchter lernten U. etwa 2001 kennen und freundeten sich mit ihm an. Die Familie kommt aus Gummersbach, wo der Geistliche bis 1991 als Kreisjugendseelsorger tätig war. Dann wechselte er nach Wuppertal, wo die Töchter nach Aussage der Mutter regelmäßig im Pfarrhaus übernachteten. Schließlich ging U. nach Zülpich, wo er sich ein Haus kaufte. Der Mutter zufolge finanzierte ein weiterer Priester – Michael E. – einen eigenen Wohnbereich im Garten. Der krebskranke E. habe dort seinen Lebensabend verbringen wollen, sei jedoch nie eingezogen. Gegen E. gibt es ebenfalls Missbrauchsvorwürfe.
Der ehemalige Pfarrer U. steht seit November vor Gericht, weil er in den 1990er-Jahren seine drei minderjährigen Nichten zum Teil schwer missbraucht und sich 2011 an einem elfjährigen Mädchen vergangen haben soll. In dem Prozess wurde offenbar, dass es vier weitere mutmaßliche Opfer gibt. Noch ist offen, ob deren nicht verjährte Vorwürfe in den laufenden Prozess eingeführt werden oder ob es ein eigenes Verfahren gibt.
Vorige Woche wurde U. im Gerichtssaal überraschend in Untersuchungshaft genommen. Einige Vorwürfe bezögen sich auf die jüngere Vergangenheit, weshalb Wiederholungsgefahr bestehe, hieß es zur Begründung.