Förster übernimmt vorübergehend kirchenrechtliche Aufgaben Wolfs

Peter Förster (46), Vizeoffizial im Erzbistum München und Freising, ist vorübergehend mit der Leitung des Erzbischöflichen Konsistoriums und Metropolitangerichts (Offizialat) München beauftragt worden.
München – Peter Förster (46), Vizeoffizial im Erzbistum München und Freising, ist vorübergehend mit der Leitung des Erzbischöflichen Konsistoriums und Metropolitangerichts (Offizialat) München beauftragt worden. Das teilte die Pressestelle der Erzdiözese am Donnerstag mit. Der Domvikar übernimmt damit die Aufgaben von Offizial Lorenz Wolf (66). Dieser lässt derzeit in Absprache mit Kardinal Reinhard Marx seine Ämter ruhen. Diese Entscheidung war infolge des kürzlich veröffentlichen Missbrauchsgutachtens für die Erzdiözese durch die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl gefallen.

– Foto: flyupmike/Pixabay

Peter Förster (46), Vizeoffizial im Erzbistum München und Freising, ist vorübergehend mit der Leitung des Erzbischöflichen Konsistoriums und Metropolitangerichts (Offizialat) München beauftragt worden. Das teilte die Pressestelle der Erzdiözese am Donnerstag mit. Der Domvikar übernimmt damit die Aufgaben von Offizial Lorenz Wolf (66). Dieser lässt derzeit in Absprache mit Kardinal Reinhard Marx seine Ämter ruhen. Diese Entscheidung war infolge des kürzlich veröffentlichen Missbrauchsgutachtens für die Erzdiözese durch die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl gefallen.

Bislang Mitglied in Aufarbeitungskommission

Förster gehörte bisher laut Mitteilung als Vertreter des Erzbistums der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising (UAK) an. Um etwaige Interessenkonflikte auszuschließen, habe er den Erzbischof darum gebeten, ihn von der Mitgliedschaft in der Kommission zu entbinden. Marx habe dieses Gesuch zum 2. Februar angenommen. Über eine mögliche Nachfolge für den Domvikar in der Kommission sei noch nicht entschieden worden, hieß es.

Die UAK besteht aus vier unabhängigen, von der Staatsregierung benannten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, die persönliche und/oder fachliche Erfahrung mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen mitbringen. Außerdem gehören dem Gremium zwei Vertreter des Betroffenenbeirats sowie eine Vertreterin des Diözesanrats der Katholiken an.

Weihbischof Bernhard Haßlberger übernimmt Aufgabend des Domdekans

Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann nehmen in der Regel als Gäste an den Sitzungen teil. Auf entsprechenden Wunsch der Kommission kommen zu bestimmten Tagesordnungspunkten auch weitere fachlich zuständige Mitarbeitende der Erzdiözese hinzu. Die UAK werde sich zeitnah mit dem Inhalt des neuen Gutachtens zum sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese auseinandersetzen, hieß es.

Die Aufgaben, die mit dem Amt des Domdekans verbunden sind, das Wolf derzeit ebenfalls ruhen lässt, nimmt derweil Dompropst Weihbischof Bernhard Haßlberger wahr, wie die Pressestelle weiter mitteilte. Kardinal Marx habe den Prälaten Wolf in einem Schreiben mit entsprechender Fristsetzung neuerlich zu einer Stellungnahme zu dem Gutachten und den darin gegen ihn erhobenen Vorwürfen aufgefordert.

Marx: Kirchenrichter Wolf muss sich „zeitnah“ äußern

Unterdessen hat Kardinal Reinhard Marx seinen Kirchenrichter Lorenz Wolf aufgefordert, sich zu den einzelnen, gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. „Das muss er tun, zeitnah, diese Gelegenheit will ich ihm einräumen“, sagte Marx im Interview der Süddeutschen Zeitung (Donnerstag). Dass sein Offizial sogar die Legitimität des von der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl im Auftrag der Erzdiözese München und Freising erstellte Gutachten bestritten habe, könne er nicht so stehen lassen, erklärte der Kardinal.

In Reaktion auf das Gutachten hatte Marx am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, dass Wolf alle seine Ämter und Aufgaben vorerst ruhen lasse. Der 66-Jährige zählt zu den einflussreichsten Kirchenmännern in Bayern. Der Domdekan ist neben seinen Funktionen im Erzbistum München und Freising als Leiter des Katholischen Büros die Schnittstelle der Kirche zur Politik in Bayern. Außerdem sitzt er seit 2014 dem Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) vor. Aus diesem Gremium waren zuletzt Rücktrittsforderungen laut geworden. Dort will Wolf am Donnerstag im nichtöffentlichen Teil der digitalen Sitzung ein Statement abgeben.

Richard Kick vom Betroffenenbeirat der Erzdiözese hatte den obersten Kirchenrichter nach der Veröffentlichung des Gutachtens scharf angegriffen. Er warf ihm eine „perfide Art“ im Umgang mit Betroffenen im Verhör vor. Dadurch hätten sich diese erneut missbraucht gefühlt. Der Offizial habe damit eine Welle der Bereitschaft, sich zu offenbaren, die 2010 einsetzte, zum Erliegen gebracht.

Der promovierte Kirchenrechtler ist seit 1997 für die kirchliche Gerichtsbarkeit im Erzbistum verantwortlich. Oft war er als zweite Instanz im Auftrag der römischen Kurie mit Missbrauchsfällen befasst. Aus seiner Feder stammt ein im Mai 2016 unterzeichnetes Strafdekret gegen den Wiederholungstäter Peter H., der 1980 aus dem Bistum Essen nach Bayern kam. Ihm ist im Gutachten der Anwälte ein Sonderband gewidmet. Wolfs Dekret ist Gegenstand kontroverser Debatten, an der sich inzwischen auch mehrere Kirchenrechtler beteiligt haben.

rwm/kna