Köln: Zwei Moscheegemeinden beantragen Muezzinruf

Vier Monate nach Start eines Modellprojekts in Köln zu Muezzinrufen haben zwei Moscheegemeinden in der Domstadt den traditionellen Gebetsruf beantragt.
Köln – Vier Monate nach Start eines Modellprojekts in Köln zu Muezzinrufen haben zwei Moscheegemeinden in der Domstadt den traditionellen Gebetsruf beantragt. Für die Kölner Zentralmoschee - eine der bekanntesten Moscheebauten in Deutschland - müsse die zuständige Ditib-Gemeinde noch ein Lärmschutzgutachten vorlegen, teilte die Stadt Köln am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Erst dann könne über den Antrag entschieden werden. Für den zweiten Antrag aus dem Stadtbezirk Mülheim fehlten ebenfalls Unterlagen, weshalb über diesen nicht entschieden worden sei.

Die Ditib-Zentralmoschee in Köln. –Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), DITIB-Zentralmoschee Köln – April 2015-7489, CC BY-SA 4.0

Vier Monate nach Start eines Modellprojekts in Köln zu Muezzinrufen haben zwei Moscheegemeinden in der Domstadt den traditionellen Gebetsruf beantragt. Für die Kölner Zentralmoschee – eine der bekanntesten Moscheebauten in Deutschland – müsse die zuständige Ditib-Gemeinde noch ein Lärmschutzgutachten vorlegen, teilte die Stadt Köln am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Erst dann könne über den Antrag entschieden werden. Für den zweiten Antrag aus dem Stadtbezirk Mülheim fehlten ebenfalls Unterlagen, weshalb über diesen nicht entschieden worden sei.

Muezzinruf in der Zentralmoschee ab dem Sommer?

Einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ zufolge hofft die Ditib-Gemeinde, den Muezzinruf in der Zentralmoschee ab diesem Sommer anbieten zu können. Das nötige Lärmschutzgutachten werde demnächst beauftragt. Der Ruf solle laut Gemeinde über eine bereits vorhandene Beschallungsanlage erklingen, die derzeit für das Totengebet genutzt werde. In das Umfeld der Moschee dringe diese Beschallung nur abgeschwächt.

Seit Anfang Oktober können muslimische Gemeinden in Köln im Rahmen eines zweijährigen Modellprojekts den öffentlichen Gebetsruf bei der Stadt beantragen. Der Muezzin darf dabei nur an Freitagen für maximal fünf Minuten erklingen. Die Lautstärke muss reguliert sein, die Nachbarschaft ist vorab zu informieren, und es muss in den Gemeinden eine Ansprechperson für Fragen und Beschwerden geben.

Debatte um Projekt

Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) begründet das Projekt mit dem Recht auf freie Religionsausübung und spricht von einem Zeichen gegenseitiger Akzeptanz: „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“ Kritiker warnen dagegen vor einer unzulässigen Bevorzugung einer Minderheit. Zudem könnten konservative oder frauenfeindliche Strömungen in den Gemeinden gestärkt werden.

kna