Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit dem neuen Rechtsinstitut der „Verantwortungsgemeinschaft“ auch Wahlverwandtschaften jenseits der Ehe fördern.
Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit dem neuen Rechtsinstitut der „Verantwortungsgemeinschaft“ auch Wahlverwandtschaften jenseits der Ehe fördern. „Menschen wollen füreinander Verantwortung übernehmen“, sagte Buschmann der „Welt“ (Donnerstag). Eine freiheitliche Rechtsordnung müsse diesem Wunsch gerecht werden und „Rechtsinstitute zur Verfügung stellen, mittels derer die Menschen ihre Vorstellungen vom gemeinsamen guten Leben umsetzen können“.
Die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft verständigt. Buschmann, der selbst verheiratet ist, sagte weiter, die Zukunftsfähigkeit der Ehe stehe nicht in Zweifel. Doch sie passe eben nicht zu jedem Lebensentwurf. „Auch im Rahmen von Freundschaften und Wohngemeinschaften tragen Menschen Verantwortung füreinander, die sie rechtlich abgesichert sehen wollen“, so der Minister. Dies solle flexibel und unbürokratisch möglich sein. „Es geht darum, der Vielfalt der Lebensentwürfe Rechnung zu tragen“, betonte der Justizminister.
Zum zeitlichen Ablauf erklärte Buschmann, für den Gesetzentwurf seien allerdings „umfangreiche Vorarbeiten auch mit anderen Ressorts“ notwendig. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sei nicht vor der Mitte der Legislaturperiode zu erwarten. Details zur Ausgestaltung stünden deshalb noch nicht fest. Allerdings will das Ministerium sich dabei auf das 2020 vorgelegte Eckpunktepapier der FDP-Fraktion stützen.
Dem Eckpunktepapier zufolge soll eine „Verantwortungsgemeinschaft“ durch zwei oder mehrere Erwachsene unbürokratisch durch Eintragung beim Standesamt geschlossen und wieder aufgelöst werden können. Grundvoraussetzung ist lediglich ein „tatsächliches persönliches Näheverhältnis“. Die Ausgestaltung von Rechten und Pflichten soll stufenweise erfolgen. Die Spanne reicht hier von gegenseitigen Auskunfts- und Vertretungsrechten bis hin zu Pflege- und Unterhaltsleistungen. Ob, unter welchen Umständen und in welchem Umfang finanzielle Vorteile in Anspruch genommen werden können, müsse aber wie alle anderen inhaltlichen Fragen noch geklärt werden, stellte das Justizministerium klar.
Kritik an dem Vorhaben kommt aus der Union. Sie halte das Vorhaben „für ideologisch motiviert, verfassungsrechtlich problematisch und im Ergebnis für überflüssig“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU). „Damit schwächt die Ampel das durch unser Grundgesetz besonders geschützte Institut der Ehe, indem sie eine Art ‚kleine Ehe‘ mit weniger Bindungswirkung für die Partner eröffnet“. Wer heute dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen möchte, könne dies unabhängig vom Geschlecht durch eine Eheschließung tun.
„Wem die Bindungen der Ehe zu weitreichend sind, kann jetzt schon Vertrauenspersonen auch außerhalb von Paarbeziehungen bestimmte vertragliche Sonderstellungen einräumen, zum Beispiel medizinische Vollmachten oder Vollmachten bei Bankgeschäften“, erklärte Lindholz. Auch die stellvertretende CSU-Chefin Dorothee Bär sieht keinerlei Bedarf für eine „Verantwortungsgesellschaft“.