Bistum Osnabrück: Keine Konsequenzen für queere Mitarbeitende

Queere Mitarbeitende des Bistums Osnabrück und der Caritas in der Diözese haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten.
Osnabrück – Queere Mitarbeitende des Bistums Osnabrück und der Caritas in der Diözese haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten. "Wir versichern, dass wir keine arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität einer Mitarbeiter*in - auch in den verkündigungsnahen Tätigkeiten - ergreifen", heißt es in einer am Montag bekannt gewordenen Selbstverpflichtung. Unterschrieben ist das Dokument von Generalvikar Ulrich Beckwermert sowie Diözesan-Caritasdirektor Johannes Buß.

Generalvikar Ulrich Beckwermert. -Foto: Bistum Osnabrück/pbo

Queere Mitarbeitende des Bistums Osnabrück und der Caritas in der Diözese haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten. „Wir versichern, dass wir keine arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität einer Mitarbeiter*in – auch in den verkündigungsnahen Tätigkeiten – ergreifen“, heißt es in einer am Montag bekannt gewordenen Selbstverpflichtung. Unterschrieben ist das Dokument von Generalvikar Ulrich Beckwermert sowie Diözesan-Caritasdirektor Johannes Buß.

Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrecht

Zuletzt mehrten sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts warben. Auch beim katholischen Reformvorhaben Synodaler Weg war das Arbeitsrecht Thema und der Ruf nach Veränderungen laut. Bis es soweit ist, gilt im Bistum Osnabrück und bei der Caritas die Selbstverpflichtung, wie es hieß. Auch für homosexuelle Geistliche werde es „keine kirchen- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen“ geben.

Laut geltendem Recht darf die Kirche von ihren Mitarbeitenden eine Loyalitätspflicht einfordern. Demnach dürfen sie in der persönlichen Lebensführung sowie im dienstlichen Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht „gefährden“. Das kann unter Umständen auf Menschen zutreffen, die zum Beispiel in homosexuellen Partnerschaften leben, da gleichgeschlechtliche Handlungen laut katholischer Lehre „in sich nicht in Ordnung“ sind. Eine Kündigung riskieren vor allem Mitarbeitende in Leitungspositionen oder im sogenannten verkündigungsnahen Dienst, also etwa Religionslehrer. Diese Vorschriften sollen nun geändert werden.

Initiative löst Debatte aus

Eine Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht hatte im Januar die Initiative #OutInChurch ausgelöst, bei der sich 125 Kirchenmitarbeitende öffentlich als queer zu erkennen gaben. Das englische Wort „queer“ ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe darstellen.

kna

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