Der Passauer Bischof Stefan Oster will offenbar in der Debatte um Lockerungen beim kirchlichen Arbeitsrecht das Gespräch mit queeren Menschen in seinem Bistum suchen.
Passau – Der Passauer Bischof Stefan Oster will in der Debatte um Lockerungen beim kirchlichen Arbeitsrecht das Gespräch mit queeren Menschen in seinem Bistum suchen. Obwohl er versuche, treu zur Lehre der Kirche zu stehen, suche er schon seit langem nach Kompromissen, zitiert die „Passauer Neue Presse“ (Dienstag) aus einer dreiminütigen Videobotschaft, das bei Vimeo veröffentlicht wurde. Er wolle nicht, dass Menschen, die sich queer empfinden, homosexuelle Priester, „die es sicher gibt“, oder wiederverheiratete Geschiedene in Angst lebten, betont der Bischof.
Man könne und werde das kirchliche Arbeitsrecht nicht mehr buchstäblich auslegen, kündigte der Bischof laut der „Passauer Neuen Presse“ an. In dem Video wendet er sich demnach direkt an die Betroffenen: „Ich möchte gern mit Ihnen sprechen, weil, wenn es der Bischof weiß, dann kann niemand Ihnen sagen, ich sag’s aber dem Bischof. Er weiß es aber schon.“ Wem der direkte Zugang zu ihm „zu steil“ sei, der könne zur Ehe-, Familien- und Lebensberatung kommen und in sehr diskretem Rahmen seine Lebenssituation schildern. Er wolle, „dass Sie gehört werden, dass verstanden wird, wie es Ihnen geht“, so Oster.
In seiner Videobotschaft zeigt sich der Passauer Bischof eigenem Bekunden zufolge sehr bewegt von der Aktion „Out in Church“ und der ARD-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“. Darin gaben sich im Januar 125 Kirchenmitarbeitende öffentlich als queer – also als Teil einer sexuellen Minderheit – zu erkennen. Seitdem mehren sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg wurde der Ruf nach Veränderungen lauter.
Im Zentrum steht dabei die Grundordnung. Sie ist arbeitsrechtlich die Basis für die rund Dreiviertelmillion Menschen, die bei der katholischen Kirche oder der Caritas beschäftigt sind. Mit den in der Grundordnung formulierten „Verstößen gegen Loyalitätsobliegenheiten“, können auch Kündigungen begründet werden etwa für Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder für wiederverheiratete Geschiedene.
Am Montag hatten elf Generalvikare, also Verwaltungschefs katholischer Bistümer, einen sofortigen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende gefordert. Zudem solle die Überarbeitung der Grundordnung bis zum Sommer abgeschlossen sein. Der Passauer Generalvikar Josef Ederer gehört nicht zu den Unterzeichnern.
Unterdessen kündigten die Bistümer Osnabrück und Essen an, dass die sexuelle Orientierung oder das Beziehungsleben ihrer Mitarbeitenden kein Kündigungsgrund mehr sein soll. Eine erste Garantieerklärung dieser Art hatte vergangene Woche der Würzburger Bischof Franz Jung abgegeben.