Ex-Bundesminister stellen Strafanzeige gegen Putin in Karlsruhe

Die ehemaligen FDP-Bundesminister Gerhart Baum (Inneres) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz) wollen beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen Verletzung des Völkerstrafrechts stellen.
Berlin – Die ehemaligen FDP-Bundesminister Gerhart Baum (Inneres) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz) wollen beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen Verletzung des Völkerstrafrechts stellen. Das kündigten die beiden Politiker am Donnerstag in Berlin an. Die Verfolgung der Straftaten werde durch das international anerkannte und auch im deutschen Recht verankerte Weltrechtsprinzip eröffnet.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger –Foto: Spernol

Die ehemaligen FDP-Bundesminister Gerhart Baum (Inneres) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz) wollen beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen Verletzung des Völkerstrafrechts stellen. Das kündigten die beiden Politiker am Donnerstag in Berlin an. Die Verfolgung der Straftaten werde durch das international anerkannte und auch im deutschen Recht verankerte Weltrechtsprinzip eröffnet.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Ermittlungen sollten unbeschadet der Tatsache erfolgen, dass bereits der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag ermittele, erklärten beide Politiker. ICC-Chefankläger Karim Khan hatte zu Wochenbeginn mitgeteilt, er sehe plausible Gründe für die Annahme, dass es in der Ukraine seit 2013 Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben habe.

Der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), ging in der Düsseldorfer Rheinischen Post (Donnerstag) davon aus, dass Putin vom Internationalen Strafgerichtshof zur Rechenschaft gezogen wird. Alle Vertragsstaaten des Strafgerichtshofes seien aufgefordert, die Untersuchung umfassend zu unterstützen, so Krings. Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßte die Entscheidung zur Einleitung von Untersuchungen.

Ex-Bundesminister: „Russische Invasion eklatante Verletzung des Völkerrechts dar und kann in keiner Weise gerechtfertigt werden“

Baum und Leutheusser-Schnarrenberger betonten: “Die russische Invasion mit Beteiligung von Belarus in das ukrainische Staatsgebiet seit dem 24. Februar 2022 stellt eine eklatante Verletzung des Völkerrechts dar und kann in keiner Weise gerechtfertigt werden.” Es gehe um die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch.

Seit acht Tagen würden zahlreiche Städte in allen Teilen der Ukraine bombardiert, zivile Einrichtungen wie unter anderem Wohnhäuser, Krankenhäuser, ein Blindenheim zerstört, über eine Million Menschen seien auf der Flucht und es gebe zivile Todesopfer. Die Strafanzeige richtet sich demnach “gegen die Hauptverantwortlichen für den Überfall auf die Ukraine”. Zu den Verantwortlichen gehörten in der Befehlskette auch die Mitglieder des Sicherheitsrats der Russischen Föderation.

Keine funktionelle Immunität für Völkerrechtsverbrechen

Die Politiker verweisen mit Blick auf das Weltrechtsprinzip auf das jüngste Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz und Frankfurt am Main gegen syrische Staatsangehörige. Präsident Putin und andere Repräsentanten des russischen Staates müssten sich international für ihre Taten verantworten. In einer Entscheidung zu einem afghanischen Fall habe der Bundesgerichtshof vergangenes Jahr bestätigt, dass es funktionelle Immunität für Völkerrechtsverbrechen nicht geben könne.

Union: Strafgerichtshof muss Putin zur Rechenschaft ziehen

Nach der Aufnahme von Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine geht der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), davon aus, dass auch Wladimir Putin zur Rechenschaft gezogen wird. Krings sagte der Düsseldorfer Rheinischen Post (Donnerstag): “Da der russische Präsident Wladimir Putin der Urheber des Angriffskriegs gegen die Ukraine ist, muss er auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Daher hat der Internationale Strafgerichtshof eine große Bedeutung.”

Die Ermittlungen müssten nun zügig vorangehen, betonte Krings. Alle Vertragsstaaten des Strafgerichtshofes seien aufgefordert, die Untersuchung umfassend zu unterstützen. “Insbesondere auch durch finanzielle Hilfe, aber auch, indem sie jetzt und in den kommenden Jahren alle Tatverdächtigen an den Gerichtshof ausliefern.” ICC-Chefankläger Karim Khan hatte zu Wochenbeginn mitgeteilt, er sehe plausible Gründe für die Annahme, dass es in der Ukraine seit 2013 Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben habe. Angesichts des laufenden russischen Angriffskrieges müssten die Ermittlungen ausgeweitet werden.

Hinweise auf Kriegsverbrechen durch Russland

Krings betonte, es gebe seit Jahren Hinweise, dass durch Russland seit 2014 in der Ukraine Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord begangen worden seien. “Auch die letzten Tage haben gezeigt, dass Russland im Angriffskrieg gegen die Ukraine zivile Ziele im Visier hat.”

Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßte die Entscheidung zur Einleitung von Untersuchungen durch den Internationalen Strafgerichtshof. “Die deutsche Bundesregierung sollte Karim Khan in seinen Bemühungen unterstützen. Denn der ICC ist das richtige Forum, Putins Verbrechen in der Ukraine zu verfolgen”, erklärte Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. “Deutschland sollte logistisch und auch finanziell dazu beitragen, dass Herr Khan seine Untersuchungen durchführen und eine Verurteilung Putins und seines Regimes erreichen kann.”

rwm/kna

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