Jüdische Verbände und Shoah-Überlebende begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf.
Berlin/Köln – Jüdische Verbände und Shoah-Überlebende begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Dadurch werde „das wahre Gesicht der AfD, das vielfach Züge einer rechtsextremen Fratze trägt, endgültig sichtbar werden“, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, am Mittwoch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei im Bezug auf die AfD „seiner Funktion als Frühwarnsystem zum Schutz der Demokratie nachgekommen“, und könne „viele Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vorweisen, sagte Schuster. Dennoch warnte er davor, das Gerichtsurteil als Ende der Diskussion zu sehen: „Die politische wie auch rechtliche Auseinandersetzung mit der AfD darf jetzt nicht enden, sondern muss nun erst recht mit Verve geführt werden.“
Ähnlich äußerte sich auch die ehemalige Zentralratspräsidentin Charlotte Knobloch: „Es ist ein Sieg für den wehrhaften Rechtsstaat und ein klares Zeichen, dass die Demokratie den Umtrieben ihrer Gegner nicht tatenlos zusehen muss.“ Die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz sei ein richtiger Schritt, „damit in Deutschland alle Menschen sicher und ohne Angst leben können“. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern sieht nun auch die Bürger in der Pflicht, sich gegen den Extremismus zu stellen. „Ich hoffe, dass nun endlich auch den Wählern der AfD bewusst wird, wen sie da in die Parlamente geschickt haben. Wer die AfD wählt, der wählt keinen ‚Protest‘ – er unterstützt eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei“, so Knobloch.
Auch das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte das Urteil. Damit sei „der AfD und ihren biederen Verstellungsversuchen eine schallende Ohrfeige verpasst“ worden, erklärte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner. „Die AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie nicht widerlegen konnte, eine durch und durch rechtsextreme Partei zu sein, die die Demokratie permanent zu destabilisieren versucht.“
Am Dienstag hatte das Kölner Verwaltungsgericht eine Klage der AfD gegen deren Beobachtung als Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, so die Begründung der Richter. Hingegen entschied das Gericht teilweise zu Gunsten des formell aufgelösten völkischen „Flügels“ der Partei: Dieser dürfe nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnet werden.