Das Erzbistum Köln hat nach eigenen Angaben Klärungsbedarf bei einem Stiftungsvertrag. Darüber seien der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, den Vermögensrat sowie den Prüfungsausschuss informiert worden.
Köln – Das Erzbistum Köln hat nach eigenen Angaben Klärungsbedarf bei einem Stiftungsvertrag. Darüber seien der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, den Vermögensrat sowie den Prüfungsausschuss informiert worden. Dies teilte die Erzdiözese am späten Freitagnachmittag mit.
Woelki: „Regelung ungewöhnlichen Inhalts“
Demnach sei bei einer Routineprüfung ist „ein Vertrag im Stiftungsbereich des Erzbistums Köln“ aufgefallen. „Gestern sind der Generalvikar und ich von unserem Ökonom, Gordon Sobbeck, und unserer kommissarischen Justitiarin, Dr. Heike Gassert, darüber informiert worden, dass im Rahmen eines verwaltungsmäßigen Routinevorgangs eine vertragliche Regelung ungewöhnlichen Inhalts bekannt wurde, die sowohl für das Erzbistum Köln als auch für die Stiftung eine erhebliche und langfristige wirtschaftliche Bindungswirkung entfaltet und bisher bei keiner der Körperschaften bilanziert ist“, erklärte Kardinal Rainer Maria Kardinal Woelki mit. „Es wurde sofort eine umfassende Recherche und Aufbereitung des Sachverhalts initiiert, einschließlich einer wirtschaftlichen und rechtlichen Würdigung.“
Der Ökonom habe am Freitag unverzüglich den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, den Vermögensrat sowie den Prüfungsausschuss über die Angelegenheit informiert. Kardinal Woelki habe den Diözesanpastoralrat zu Beginn seiner zweitägigen Sitzung informiert. Der Kardinal sieht in dem Fall nach eigenem Bekunden die Bestätigung dafür, wie wichtig es grundlegende systemische Veränderungen im Erzbistum seien. Dies sei schon länger angedacht. Auch Weihbischof Rolf Steinhäuser habe dies in seiner Zeit als Apostolischer Administrator als notwendig erkannt.
„Ich habe mir während meiner Auszeit und in den vier Wochen, seitdem ich wieder die Amtsgeschäfte führe, viele Gedanken darüber gemacht, was wir auch in unserer Verwaltungsarbeit verändern müssen“, erklärte Woelki. So sei er zu der Überzeugung gekommen, dass wir zukünftig drei klar profilierte Geschäftsbereiche benötigen, den pastoralen, den wirtschaftlichen und den verwaltungstechnischen“. Außerdem solle die Verwaltung „weiter professionalisiert und zeitgemäß organisiert werden“.
Generalvikar Hofmann gibt Amt auf
Woelki will nach eigenen Worten einen Experten für Verwaltung in der Funktion eines Amtschefs einführen. „Beide Maßnahmen entlasten das Amt des Generalvikars. Dieser hat dann deutlich besser die Möglichkeit, sich vorrangig um seine zahlreichen pastoralen Aufgaben zu kümmern“, sagte Woelki. „Wie wir das Ganze präzise ausgestalten, werde ich mit unseren und mit externen Fachleuten zeitnah besprechen und danach entsprechend umsetzen. Dieser Systemwechsel erfordert auch personelle Änderungen. Darum hat Generalvikar Hofmann mir angeboten, sein Amt neu zu besetzen. Dies wird zum Sommer diesen Jahres geschehen.“
Das Erzbistum Köln folge mit seinem Vorgehen anderen Bistümern in Deutschland. „Die Aufgaben in einem Generalvikariat sind so vielfältig geworden, dass ich die vorgesehene neue Aufgabenverteilung für richtig und weiterführend halte. Damit schaffen wir Raum für mehr Kompetenz in Verwaltungsfragen und letztendlich auch mehr Transparenz. Schließlich bin ich Theologe und kein Wirtschafts- oder Verwaltungsfachmann“, erklärte der scheidende Generalvikar Markus Hofmann
„Wir müssen wahrlich nicht alles neu erfinden, aber schon genau hinschauen, was für unser Erzbistum gut und richtig ist“, erklärte Woelki. Das Erzbistum Köln könne die Modelle aus anderen Bistümern zwar nicht eins zu eins umsetzen. aber „dort Anleihen nehmen und diese in unser neues System einfügen“.