Erzbistum Köln: Teure Bürgertests an Schulen?

Das Erzbistum Köln hat nach Medienrecherchen von mit einem kommerziellen Teststellen-Betreiber einen Vertrag geschlossen, um Schüler katholischer Privatschulen mit Bürgertests auf Corona zu untersuchen. Mit Folgen für den Steuerzahler.
Kölner Dom, Erzbistum Köln

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

Das Erzbistum Köln hat nach Medienrecherchen von SZ, NDR und WDR mit einem kommerziellen Teststellen-Betreiber einen Vertrag geschlossen, um Schüler katholischer Privatschulen mit Bürgertests auf Corona zu untersuchen. Hierfür sind die Länder zuständig. Werden Schülertests als Bürgertests abgerechnet, fallen hingegen derzeit Kosten von 11,50 Euro für den Bund an.

„Gute Erfahrungen mit Testzentrum“

Nach einem Pilotprojekt in Bonn, bei dem man „gute Erfahrungen mit dem Testzentrum gemacht“ habe, habe man das allen 33 Schulen im Erzbistum angeboten, zitiert die Süddeutsche Zeitung eine Bistumssprecherin. Systematische Reihentestungen durch Bürgertestbetreiber an Schulen sind allerdings in der Bundesrepublik nicht vorgesehen. Für die Schnelltests von Schülern sind die Schulministerien zuständig. Auch in Nordrhein-Westfalen können private und staatliche Schulen auf einer Internetseite Schnelltests bestellen, die dann auf Kosten des Landes geliefert werden.

Land NRW: Bürgertests dürfen Schultests nicht ersetzen

Die Behörde selbst zahlt derzeit 1,42 Euro pro Test inklusive Lieferung. Für eine Bürgertest bekam bis Januar 2022 jede Teststelle vom Bund pro 12,50 Euro überwiesen, derzeit sind es noch 11,50 Euro. In der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums heißt es: „Unzulässig ist es aber, wenn Bürgertestungen zum Beispiel durch mobile Teststellen gezielt in Schulen angeboten werden oder Schüler auf diese Einrichtungen verwiesen werden.“

Auch das NRW-Gesundheitsministerium stellte im Februar 2022 erneut klar, dass ein Bürgertest nur „im Einzelfall“ die Schultestung ersetzen könne: „Ein gezieltes Einsetzen von Bürgertests für die Schultestungen durch eine Teststelle vor oder sogar in der Schule ist aber mit den geltenden Vorschriften nicht vereinbar.“

„Anlassbezogene Abrechnungsprüfung“

Nach mehreren anonymen Hinweisen hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Mitte Februar eine Rundmail an alle Teststellen geschickt „Wir bitten dringend um Beachtung, dass ein gezieltes Einsetzen von Teststellen für die Schultestungen vor oder sogar in der Schule (bzw. auf Schulgrundstücken) nicht mit den geltenden Vorschriften zu vereinbaren ist.“ Das gelte auch bei „Beauftragung“ von mobilen Teststellen durch die Schulen. Mittlerweile nimmt die KV „eine anlassbezogene Abrechnungsprüfung“ bei dem Kooperationspartner des Erzbistums Köln vor. „Diese konnte aber erst vor kurzem starten, da die Abrechnung bei der KV mit einem Monatsverzug eingeht und der Teststelle noch die Option einer eigenständigen Korrektur Ihrer Leistung eingeräumt werden muss. Die Ergebnisse bleiben insofern abzuwarten. Im Fall nachweislich fälschlicher Abrechnungen sind etwa entsprechende Honorarrückzahlungen möglich“, so Pressesprecher Christopher Schneider.

Das Erzbistum spricht laut Zeitungsbericht davon, dass es sich um „keine schulische Teststelle“ handele, sondern lediglich um „Bürgerteststellen, die im schulnahen Umfeld“ angesiedelt seien. Die Teststellen könnten „sowohl von Bürgern besucht werden als auch von Schülern“. Die Recherchen von SZ, NDR und WDR zeigen aber, dass die Teststellen offenbar eng mit den Schulen abgestimmt sind und von diesen in der Schülerschaft aktiv beworben wurden.

Auf Anfrage teilte das Erzbistum Köln teilte am Anfrage mit, es handele sich um „Bürgerteststellen im schulnahen Umfeld“. Das Unternehmen habe im Frühjahr 2021 seine Unterstützung beim Testen angeboten. Das Erzbistum habe das Angebot geprüft und „als eine gute und vom Verordnungsgeber ausdrücklich zugelassene zusätzliche Alternative zu den Schultestungen“ angesehen. Zudem sei die Kooperation von den jeweiligen Gesundheitsämtern genehmigt worden. „In rechtlicher Hinsicht ergab die Überprüfung, dass die Kooperation entsprechend der damals geltenden Regelungen möglich war. Andernfalls hätte der Träger das Angebot abgelehnt“, teilte das Erzbistum  mit.

Nach Kritik habe man nun eine nochmalige Prüfung des gesamten Sachverhalts angestoßen, so das Erzbistum weiter. Aufgrund des geplanten Wegfalls der Testpflicht nach den Osterferien sei die Kooperationsvereinbarung mit der Firma bereits vor der aktuellen Berichterstattung einvernehmlich aufgelöst worden. Die Teststationen würden bis zum Monatsende abgebaut. „Gegenüber den Schulen hat das Erzbistum immer betont, dass die Tests freiwillig sind und als ergänzende, alternative Möglichkeit zu den Selbsttests fungieren und darum gebeten, dies auch so an die Schulgemeinschaft weiterzugeben. Die Schulen haben dann wie üblich in eigener Verantwortung die Elternschaft informiert“, heißt es in der Stellungnahme der Erzbistums.

rwm