Erzbistum Köln zahlt Million für Spielschulden von Pfarrer

Das Erzbistum Köln hat insgesamt 1,15 Millionen Euro bezahlt, um Ausgaben im Zusammenhang mit den Spielschulden eines Geistlichen auszugleichen.

Das Erzbistum Köln hat insgesamt 1,15 Millionen Euro bezahlt, um Ausgaben im Zusammenhang mit den Spielschulden eines Geistlichen auszugleichen. Die Schulden habe das Erzbistum Köln in mehreren Tranchen beglichen, um dem Geistlichen in seiner akuten Notlage zu helfen, sagte ein Sprecher der Erzdiözese, wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten. Das Erzbistum Köln war dennoch am Donnerstagmittag auf Nachfrage zunächst nicht in der Lage, diese Berichterstattung zu bestätigen, tat dies dann aber am späten Donnerstagnachmittag.

Erzbistum Köln erstattet Selbstanzeige

Knapp eine halbe Million wurde von 2015 bis 2016 für die Schulden bezahlt, offenbar ohne diese Bezahlung ordnungsgemäß zu versteuern. Zu einem Steuerverfahren gegen das Erzbistum wird es jedoch nicht mehr kommen. Das Bistum hatte Selbstanzeige erstattet und zahlte dann noch mal 650.000 Euro für die Steuernachzahlung, Zinsen und eine Strafzahlung zur Vermeidung des drohenden Steuerverfahrens. Alleine für letzteres sollen 100.000 Euro ausgegeben worden sein. Zu erst hatte am Donnerstag der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

Die Schulden habe das Erzbistum, um dem Geistlichen in seiner akuten Notlage zu helfen, sagte der Sprecher. Nach intensiven steuerrechtlichen Überprüfungen sei man dann zu der Erkenntnis gekommen, dass diese Zuwendungen steuerpflichtig seien. Die nachträgliche Versteuerung samt Zinsen habe das Erzbistum dann nochmal knapp 650.000 Euro gekostet.

Erneuter Zugriff auf Sondervermögen

Besondere Brisanz gewinnt der Fall durch die Tatsache, dass die Verbindlichkeiten des Geistlichen aus dem sogenannten BB-Fonds des Erzbischofs „für besondere Bedürfnisse“ bezahlt wurden. In diese Transaktion waren die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums nicht eingebunden. Die nachgezahlte Lohnsteuer nebst Zinsen sei „im Rahmen des bestehenden Personalkostenbudgets“ dem Erzbistums Köln als Dienstgeber belastet worden, erklärte das Bistum. Eine Umgehung der Zustimmungspflicht wäre ein Verstoß gegen Normen zur kirchlichen Vermögensverwaltung.

Nach Millionen-Zahlungen für Missbrauchsgutachten und Krisen-PR sieht sich die Spitze des Erzbistums Köln erneut dem Verdacht eines rechtswidrigen Zugriffs auf ein bischöfliches Sondervermögen ausgesetzt. Der Topf wird ebenfalls mit verwendet zur Finanzierung der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), die als ein wichtiges Projekt von Kardinal Rainer Maria Woelki gilt. Nach KNA-Recherchen reichen diese Gelder für die KHKT aber bei weitem nicht aus.

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisierte, dass das Erzbistum keine Kontrollgremien einband. Er sprach von „erschreckender Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen“. Das Agieren der Bistumsleitung sei hier „eindeutig rechtswidrig“.

Verstoß gegen Kirchenrecht?

Schüller bezog sich auf das Kirchenrecht, genauer auf eine Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002. Diese bestimme, dass beim „Einstehen für fremde Verbindlichkeiten“ – unabhängig von deren Höhe – die Aufsichtsgremien eingebunden werden müssten. Das Erzbistum widersprach dieser Darstellung, begründete dies jedoch nicht.

Aktuelle Verantwortungsträger im Erzbistum hätten den Vorgang um die Schulden des Geistlichen prüfen lassen, hieß es weiter. Im Anschluss habe man die Steueranmeldungen für die Zahlungen berichtigt und 650.000 Euro an Lohnsteuer sowie Zinsen nachgezahlt. Diese Gelder seien dem Personalkostenbudget entnommen worden.

Erzbistum holte Rat einer Kölner Anwaltskanzlei und eines Steuerberaters ein

In die Abwicklung der Angelegenheit war nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ Woelkis scheidender Generalvikar Markus Hofmann ebenso eingebunden wie Finanzchef Gordon Sobbeck, die frühere Justiziarin und weitere führende Bistumsfunktionäre. Zusätzlich holte das Erzbistum den Rat einer Kölner Anwaltskanzlei und eines Steuerberaters ein.

„Kardinal Meisner und sein Nachfolger Kardinal Woelki waren seinerzeit zusammen mit der früheren Justiziarin und weiteren damaligen Bistumsverantwortlichen mit dem Vorgang befasst. Generalvikar Dr. Hofmann und Finanzdirektor Sobbeck haben ihr Amt erst später angetreten und haben mit Kardinal Woelki die Aufarbeitung der Angelegenheit maßgeblich betrieben“, heißt es in einer Stellungnahme des Erzbistums Köln.

Das Erzbistum Köln geht davon aus, „dass ein solcher Fall heute so nicht mehr auftreten kann, da wir aus dem Fall gelernt haben und der Kontakt zwischen der Personalabteilung und den Geistlichen heute intensiver und besser geordnet ist“.

rwm

https://neuesruhrwort.de/2022/04/02/kardinal-woelki-steht-vor-finanzdesaster/