Vor dem Landgericht Köln ist am Montag ein Rechtsstreit zwischen Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag verhandelt worden.
Das Landgericht Köln hat am Montag einen Rechtsstreit zwischen Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag verhandelt. Dabei ging es um mehrere Artikel über den Kölner Erzbischof, welche die im Verlag erscheinende „Bild“-Zeitung im vergangenen Jahr veröffentlicht hatte. Das Gericht kündigte seine Entscheidungen zu den jeweiligen Berichten für Mai und Juni an. Der Erzbischof hatte in Eilverfahren bereits einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen mehrere Berichte erwirkt. Die Berichterstattung betrifft unter anderem den Fall eines Priesters, den Woelki zum stellvertretenden Stadtdechanten in einer Stadt im Erzbistum ernannte, obwohl er laut „Bild“ wusste, dass der Geistliche vor Jahrzehnten gegen das Keuschheitsgebot verstoßen hatte.
Gericht: Eidesstattliche Erklärung von Kardinal Woelki nicht ausreichend
Laut Darstellung der „Bild“ soll der Erzbischof bei der Beförderung des Pfarrers zudem ein warnendes Schreiben der Polizei sowie weitere belastende Dokumente gekannt haben. Die von Woelki beauftragte Anwaltskanzlei Höcker wertet dies als Falschberichterstattung. In einer Eidesstattlichen Versicherung, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, erklärt der Kardinal, dass er vor der Beförderung des Geistlichen von den Dokumenten aus der Personalakte keine Kenntnis gehabt habe. Diese Versicherung reiche in dieser Form nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva in der Verhandlung. Woelki müsse auch versichern, von den Inhalten der Dokumente nicht auch auf anderen Wegen gewusst zu haben. Die Kanzlei Höcker kündigte an, ein entsprechendes Schriftstück nachreichen zu wollen.
In einem weiteren Artikel vom Mai 2021 schrieb die „Bild“, das Erzbistum habe einen anonymen Bericht über einen weiteren beschuldigten Priester geheim gehalten. Der Bericht sei jedoch Anwälten vorgelegt worden, so das Gericht. Es deutete Erfolgsaussichten der Klage in diesem Punkt an. Verhandelt wurde zudem ein „Bild“-Artikel, in dem der Autor behauptet, dass wegen des „Woelki-Skandals“ und des „Missbrauchs- und Vertuschungsskandals“ alle deutschen Bischöfe über einen gemeinsamen Rücktritt nachdächten. Nach Auffassung des Gerichts kann man niemandem die Wertung untersagen, dass es einen Vertuschungsskandal im Erzbistum Köln gebe, auch wenn diese Wertung als ungerecht betrachtet werde. Die Kanzlei Höcker kündigte an, diese Klage weiter verfolgen zu wollen, sollte sie in erster Instanz scheitern.
Auch Priester hat gegen Zeitung geklagt
Auch der betroffene Geistliche selbst hat gegen zwei Artikel der „Bild“ geklagt. Die Klage wurde ebenfalls am Montag verhandelt; eine Entscheidung soll im Juni fallen. Das Gericht deutete bereits an, dass die Klage Aussicht auf Erfolg haben könne. Zumindest in Teilen seien die Darstellungen der „Bild“ falsch. So gebe es kein Geständnis bezüglich eines angeblichen Kindesmissbrauchs. Es sei aber zu prüfen, inwiefern die Artikel von der freien Meinungsäußerung gedeckt seien.