Vatikan: Kardinal Woelki hat Kirchenrecht nicht verletzt

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat aus Sicht des Vatikan bei der Finanzierung von Gutachten und Kommunikationsberatern im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung das Kirchenrecht nicht verletzt.
Köln – Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat aus Sicht des Vatikan bei der Finanzierung von Gutachten und Kommunikationsberatern im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung das Kirchenrecht nicht verletzt. "Nach eingehendem Studium" sei festgestellt worden, dass bei der Verwendung von 2,8 Millionen Euro aus dem sogenannten BB-Fonds keine Gremien des Erzbistums hätten beteiligt werden müssen, heißt es in einem vom Präfekten der römischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, unterzeichneten Schreiben an Woelki. Journalisten konnten am Dienstag Einblick in das Papier nehmen.

Kardinal Woelki –Foto: rwm

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat aus Sicht des Vatikan bei der Finanzierung von Gutachten und Kommunikationsberatern im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung das Kirchenrecht nicht verletzt. „Nach eingehendem Studium“ sei festgestellt worden, dass bei der Verwendung von 2,8 Millionen Euro aus dem sogenannten BB-Fonds keine Gremien des Erzbistums hätten beteiligt werden müssen, heißt es in einem vom Präfekten der römischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, unterzeichneten Schreiben an Woelki. Journalisten konnten am Dienstag Einblick in das Papier nehmen.

Übergangsleiter Rolf Steinhäuser hat Aufträge durch zwei Kirchenrechtler überprüfen

In der von Oktober bis Anfang März dauernden Auszeit Woelkis hatte Übergangsleiter Rolf Steinhäuser die Vergabe der Aufträge durch zwei Kirchenrechtler überprüfen lassen. Im Raum stand der Verdacht, dass der Vermögensrat und das Domkapitel über die Ausgaben nicht entsprechend den Regeln des Kirchenrechts einbezogen worden seien.

„Was den bei den vorliegenden Finanzierungen involvierten BB-Fonds angeht, der durch einen Rechtsakt der kirchlichen Autorität selbst errichtet wurde, liegt keine Bindung an einen Stifterwillen vor“, heißt es in dem Schreiben von Ouellet. Von daher sei der jeweilige Erzbischof befugt, frei über die Finanzmittel des Fonds zu verfügen. Es habe auch keine rechtliche Verpflichtung bestanden, die diözesanen Beispruchgremien einzubeziehen, „da das diözesane Vermögen nie berührt worden ist“.

Woelki: „Gute Nachricht“

Woelki zeigte sich erleichtert und sprach von einer „guten Nachricht“ aus Rom. Er bekundete die Hoffnung, dass dies „ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum“ beitrage. Der BB-Fonds ist ein Sondervermögen des Erzbischöflichen Stuhls. Die Abkürzung „BB“ steht für „Bedürfnisse des Bistums“. Nach Angaben der Erzdiözese waren Ende 2020 noch 16,8 Millionen Euro in dem Fonds und damit 9,5 Millionen Euro weniger als Ende 2019.

Aus dem Topf erhalten auch Missbrauchsbetroffene in der Erzdiözese die kirchlichen Zahlungen in Anerkennung des Leids. Zudem beglich das Erzbistum über den BB-Fonds die Schulden eines Priesters in Höhe von fast einer halben Million Euro. Weiter teilfinanziert Woelki daraus eines seiner wichtigsten Projekte: die Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT).

Hilfe für Priester in „psychischer Ausnahmesituation“

Mit Blick auf die Übernahme der Schulden eines Priesters sagte Woelki, es habe sich um eine Hilfe für einen Geistlichen in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt. Heute würde er dies nicht mehr wiederholen. Zur KHKT sagte der Erzbischof, bei der Übernahme der Hochschule von den Steyler Missionaren sei es darum gegangen, den Studenten eine Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen. Nun müsse die für die Hochschule gegründete Stiftung eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen. Nach KNA-Informationen reichen die Mittel des BB-Fonds dafür nicht aus.

kna