Für ihr Missbrauchsgutachten im Auftrag der Erzdiözese München und Freising hat die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) rund 1,45 Millionen Euro in Rechnung gestellt.
München – Für ihr Missbrauchsgutachten im Auftrag der Erzdiözese München und Freising hat die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) rund 1,45 Millionen Euro in Rechnung gestellt. Das teilte ein Bistumssprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Von der Summe umfasst sei die Erstellung des Gutachtens über einen Zeitraum von zwei Jahren. „Hinzu kommen Auslagenkosten für die Veröffentlichung, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Pressekonferenz und die Einbeziehung weiterer Experten durch die Kanzlei“, so der Sprecher.
Zu den Kosten des ersten WSW-Gutachtens für die Erzdiözese von 2010 konnte der Sprecher keine Angaben machen. Diese seien „uns nicht bekannt und nach über 10 Jahren auch kaum mehr nachvollziehbar“. Der Sprecher verwies auf die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für solche Rechnungen.
Das zweite Gutachten war am 20. Januar dieses Jahres veröffentlicht worden. Auf insgesamt etwa 1.900 Seiten listet es Versäumnisse führender Kirchenverantwortlicher bei der Bekämpfung von Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche seit 1945 auf. Noch lebende Persönlichkeiten wie der frühere Münchner Erzbischof und Papst Benedikt XVI. wiesen die Vorwürfe zurück, räumten aber auch in unterschiedlichem Umfang eigenes Versagen ein.
Der Münchner Domdekan Lorenz Wolf (66) war der einzige, der persönliche Konsequenzen zog und seine zwei wichtigsten Ämter aufgab, die Leitung des Katholischen Büros und den Posten des obersten Kirchenrichters der Erzdiözese.