Unionsfrauen warnen vor Streichung von Paragraf 219a

Vor den Beratungen im Bundesrat am heutigen Freitag warnen Politikerinnen von CDU und CSU vor der Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch, des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen.
Vor den Beratungen im Bundesrat am heutigen Freitag warnen Politikerinnen von CDU und CSU vor der Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch, des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen.

–Foto h kama/Pixabay

Vor den Beratungen im Bundesrat am heutigen Freitag warnen Politikerinnen von CDU und CSU vor der Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch, des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen. „Alle, die glauben, dass es bei der Streichung von Paragraf 219a bleibt, sollten genau hinschauen“, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, der „Welt“ (Freitag).

Zahlreiche Äußerungen aus den Reihen der Koalition zeigten, dass weite Teile der Ampel auch die grundsätzlichen Regeln zur Abtreibung in Paragraf 218 streichen wollten: „Das könnte Abbrüche ohne Beratung, in der es auch um das Lebensrecht des Kindes geht, und wohl auch über die Zwölf-Wochen-Frist hinaus ermöglichen.“. Stattdessen solle Deutschland vielmehr „mit Selbstbewusstsein an unserem guten Kompromiss der Beratungslösung festhalten“, der auch in den aufgeladenen Konflikten in den USA oder in Polen ein guter Ansatz für einen Kompromiss sein könne.

Mit einer völligen Streichung der Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch würde sich die Frage des Lebensschutzes am Beginn des Lebens grundsätzlich neu stellen, warnte die Rechtspolitikerin weiter: „Der Justizminister kann noch so sehr das Gegenteil behaupten, diese Regierung droht das gesamte Lebensschutzkonzept zur Disposition zu stellen.“

Der bisherige Kompromiss habe „eine sehr emotionale Debatte in Deutschland für viele Jahrzehnte befriedet“, ergänzte Dorothee Bär, die stellvertretende Partei- und Fraktionsvorsitzende der CSU. Der Blick in andere Länder zeige, welche gesellschaftlichen Verwerfungen drohten, wenn einseitige Positionen durchgedrückt würden. „Das wollen wir verhindern. Uns ist es wichtig, dass sowohl das Selbstbestimmungsrecht der werdenden Mutter sowie der Schutz des ungeborenen Lebens gehört und beachtet werden.“ Das werde von dem 1995 gefundenen Kompromiss garantiert. „Wir wollen damit auch weiterhin eine Spaltung in unserem Land verhindern.“

Abtreibungen sind derzeit laut Paragraf 218 grundsätzlich strafbar. Paragraf 218a aber regelt, unter welchen Bedingungen er dennoch straffrei bleibt: nach einer verpflichtenden Beratung und unter Einhaltung einer Frist von zwölf Wochen nach der mutmaßlichen Empfängnis.

Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbots will die Bundesregierung nach eigenen Angaben sicherstellen, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden einer Abreibung bereitstellen. Zum anderen sollen Frauen leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen erhalten.

Die Union und Vertreter der Kirchen halten dagegen, es gebe bereits ausreichende Informations- und Beratungsmöglichkeiten. Durch die geplante Streichung würden auch Werbung in Sozialen Medien, Anzeigen sowie Plakate möglich. Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens sei das nicht vereinbar. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass eine Abtreibung eine normale ärztliche Heilbehandlung sei.