NS-Raubkunst: Schoeps fordert von Bundesregierung ein Restitutionsgesetz

Die Bundesregierung sollte nach Worten des Historikers Julius H. Schoeps ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Rückgabe geraubter oder enteigneter Kulturgüter im Nationalsozialismus an die rechtmäßigen Eigentümer oder Erben regelt.
Die Bundesregierung sollte nach Worten des Historikers Julius H. Schoeps ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Rückgabe geraubter oder enteigneter Kulturgüter im Nationalsozialismus an die rechtmäßigen Eigentümer oder Erben regelt.

Julius H. Schoeps/ Foto: Thomas Heil – Moses-Mendelssohn-Stiftung

Die Bundesregierung sollte nach Worten des Historikers Julius H. Schoeps ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Rückgabe geraubter oder enteigneter Kulturgüter im Nationalsozialismus an die rechtmäßigen Eigentümer oder Erben regelt. In Deutschland müsse beim Thema Restitution insgesamt noch einiges getan werden, sagte Schoeps in einem am Montag veröffentlichten Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zu seinem 80. Geburtstag am 1. Juni.

„Ich plädiere schon lange für ein Restitutionsgesetz, und ich hoffe sehr, dass die gegenwärtige Regierung dazu etwas auf den Weg bringen wird.“ Restitution von NS-Raubkunst sei sehr schwierig, so Schoeps. „Manche Museen haben Probleme damit, Bilder aus ihrem Besitz an die einstigen Besitzer beziehungsweise deren Erben zu restituieren.“ Er erinnerte an die Washingtoner Erklärung aus dem Jahr 1998. „Es werden allgemein immer wieder Restitutionsfälle diskutiert – nur das öffentliche Interesse an diesen Fällen lässt nach. Das ist sehr bedauerlich.“

Mit Blick auf den sogenannten Schwabinger Kunstfund um Cornelius Gurlitt aus dem Jahr 2013 sagte der Vorstandsvorsitzende der Moses-Mendelssohn-Stiftung: „Was damals passierte, war nicht schön. Auch nicht, dass das Erbe Gurlitts an das Kunstmuseum Bern ging. Seinerzeit hätte man von deutscher Seite mehr machen können.“ Gurlitt sei insgesamt „ziemlich vorgeführt“ worden: „die Beschlagnahmung der Sammlung und dass man ihn vor Gericht gezerrt hat. Das hätte man etwas anders angehen müssen.“ Man dürfe auch nicht vergessen, dass nur wenige Bilder der Sammlung als „Raubkunst“ anzusehen seien.