Das Rücktrittsangebot des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki (65) verliert nach drei Monaten seine Rechtskraft, wenn es nicht angenommen wurde.
Vatikanstadt – Das Rücktrittsangebot des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki (65) verliert nach drei Monaten seine Rechtskraft, wenn es nicht angenommen wurde. So sieht es das Kirchenrecht laut Kanon 189, Paragraf 3 vor. Allerdings gab es immer wieder Fälle, in denen über schon lange vorliegende Rücktrittsangebote länger nicht entschieden wurde. Häufig kommt dies vor, wenn Bischöfe ihren Amtsverzicht mit Erreichen des 76. Lebensjahres einreichen.
Tatsächlich könnte Papst Franziskus immer noch auch Woelkis Rücktrittsangebot annehmen. Denn laut Kirchenrecht (Kanon 331) verfügt der Papst über die „höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann“. Seit dem 2. März ist der Kölner Kardinal von einer mehrmonatigen Auszeit zurück, während der er eigenen Angaben zufolge sein Amt anbot.
Im März 2019 bot Kardinal Philippe Barbarin von Lyon 68-jährig seinen Rücktritt an. Diesen lehnte der Papst zunächst ab, nahm ihn dann ein Jahr später aber doch an. Anlass war ein Strafprozess gegen Barbarin wegen Nichtanzeige von Missbrauchsfällen, in dem er aber letztlich freigesprochen wurde.