Ein Kirchengericht im Bistum Limburg hat einen ehemaligen Priester wegen eines rund 30 Jahre zurückliegenden Falles sexuellen Missbrauchs verurteilt.
Limburg/Bamberg – Ein Kirchengericht im Bistum Limburg hat einen ehemaligen Priester wegen eines rund 30 Jahre zurückliegenden Falles sexuellen Missbrauchs verurteilt. Nach mehr als drei Jahren sei das kirchenrechtliche Strafverfahren beendet worden, teilte die Diözese am Dienstag mit. Für das kirchliche Gericht stehe fest, dass der Mann von 1986 bis 1993 einen minderjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht habe. Im Urteil sei „die Schwere der Schuld ausdrücklich festgehalten“. Der Betroffene Kai Christian Moritz sagte auf Anfrage, mehr sei vom kirchenrechtlichen Verfahren nicht zu erwarten gewesen.
Den Täter selbst nannte Moritz „feige“, da dieser das Urteil vorweg genommen habe, indem er schon vorher um sein Ausscheiden aus dem Klerikerstand gebeten habe. „Das andere ist, dass ihm dieses frühere Ausscheiden gewährt wurde“, schrieb Moritz auch auf seinem Facebook-Profil. Dem ehemaligen Priester konnte so laut Bistum die vom Kirchenrecht vorgesehene Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand nicht verhängt werden. Dem Täter sei eine Geldstrafe auferlegt worden, „und er gilt kirchlicherseits als verurteilter Sexualtäter“, hieß es.
Wie hoch die verhängte Geldstrafe in absoluten Zahlen ist, konnte der Limburger Bistumssprecher Stephan Schnelle nicht sagen. Der Ex-Priester müsse jedoch „zehn Prozent seines Nettoeinkommens monatlich an eine nicht kirchliche, gemeinnützige Einrichtung zahlen“, sagte Schnelle auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das Urteil sei rechtskräftig.
Moritz sagte, es sei wichtig, dass Betroffene weiter aufstünden und Täter verurteilt würden. „Aber es ist auch wichtig zu begreifen, dass aus meiner Sicht diese Urteile nur zu einer juristischen Gerechtigkeit, nicht aber zu einer abschließenden menschlichen Heilung führen. Weiterhin werden wir jeden Morgen mit der hässlichen Fratze der Täter aufwachen.“ Er sei froh über das Urteil. „Bedeutet es den endgültigen Abschluss? Ich denke nein, kann es nicht“, so Moritz, der auch dem Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz angehört.
Nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie 2018 meldete sich Moritz bei der Ansprechperson für Fälle von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Bamberg – wohin der Priester in seinem Ruhestand gezogen war – und zeigte den Missbrauch an. Die zuständige Staatsanwaltschaft Marburg hatte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, weil die vorgeworfenen Taten verjährt gewesen seien.
Aufgrund der Zugehörigkeit des Ex-Priesters zum Bistum Limburg habe Bischof Georg Bätzing nach Erhalt der Meldung eine kirchenrechtliche Voruntersuchung beauftragt und die Ergebnisse samt Stellungnahme an die Glaubenskongregation in Rom gegeben, teilte das Bistum mit. „Die zuständigen Stellen im Vatikan beauftragten dann Bischof Bätzing, ein ordentliches kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen.“
Das Bistum hatte 2019 mitgeteilt, dass in der Diözese der rund 30 Jahre zurückliegende Fall seinerzeit vertuscht worden sei. Das sei das Ergebnis einer externen Aufklärung des Juristen Ralph Gatzka. Der frühere Limburger Landgerichtspräsident hatte im Auftrag Bätzings den von dem Missbrauchsopfer mehrfach öffentlich erhobenen Vorwurf der Vertuschung geprüft. Der nun verurteilte Ex-Priester aus dem Bistum Limburg war demnach der Pflegevater von Moritz.