Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Entscheider in Sportverbänden und großen Sportveranstalter aufgefordert, die Einhaltung der Menschenrechte verstärkt auf ihre Fahnen zu schreiben.
Berlin – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Entscheider in Sportverbänden und großen Sportveranstalter aufgefordert, die Einhaltung der Menschenrechte verstärkt auf ihre Fahnen zu schreiben. „Wir müssen aus schweren Menschenrechtsverletzungen wie in China für künftige Topevents des Sports Konsequenzen ziehen“, sagte Faeser am Dienstag in Berlin. Sie äußerte sich bei einer Veranstaltung ihres Ministeriums zum Thema Sport und Menschenrechte.
Der Sport allein könne Menschenrechtsverletzungen nicht beseitigen, so die Ministerin. Mit Blick auf die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland betonte sie, er könne sich mit seiner weltweiten Popularität aber für Verbesserungen stark machen, Veränderungen anstoßen und Zeichen setzen. Daran müsse sich auch Deutschland messen lassen. Faeser: „Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte müssen schon bei Beginn des Vergabeverfahrens transparent und nachvollziehbar zur Anwendung kommen – also vor der Auswahl des Ausrichterlandes.“
„Leitbild Menschenrechte“
Faeser betonte, es solle künftig ein „Leitbild Menschenrechte“ bei Sportgroßveranstaltungen geben. Dessen Erarbeitung habe sie gerade in Auftrag gegeben. Es solle zukünftig bei allen internationalen Sportgroßveranstaltungen angewendet werden, die vom Bund gefördert werden. Weiter sollten Einrichtungen wie die Safe-Sport-Zentren Betroffene von Missbrauch bestmöglich unterstützen.
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), betonte ebenfalls, es müsse bereits bei der Vergabe wichtiger Sportereignisse auf die Einhaltung von Menschenrechte geachtet werden. Ein Konflikt dürfe nicht an den Sportlern hängenbleiben, die sich dann im Zweifel einem Boykott anschließen müssten. Zugleich könne der Sport auch dabei helfen, die Situation der Menschenrechte in einem Land zu verbessern.
Der Präsident des Zentrums für Menschenrechte und Sport, Jonas Burgheim, erklärte, er glaube nicht, dass sich gerade bei größeren Veranstaltungen, die profitorientiert seien, beteiligte Verbände und Unternehmen freiwillig an entsprechende Auflagen hielten.
Lieferkettengesetz erreicht Verbände
Das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Lieferkettengesetz erreiche bislang nur sehr wenige Sportverbände, so Burgheim weiter. Deshalb müsse die Politik in anderer Form Anforderungen an die Beteiligten stellen. Wenn auf europäischer Ebene das geplante Lieferkettengesetz umgesetzt werde, gebe es für Deutschland eine größere Handhabe, das derzeit bestehende Gesetz weiter zu verschärfen, damit es auch für die Sportverbände greife.
Gerade im Spitzensport müssten Verbände Maßnahmen zur Verminderung von Risiken treffen und einen Zugang zu Beschwerdestellen schaffen, meinte der Menschenrechts-Experte. Die Aufnahme der Achtung aller international anerkannter Menschenrechte vom Deutschen Fußballbund (DFB) vor drei Jahren sei ein guter erster Schritt, so Burgheim. Als Beispiele für Menschenrechtsverletzungen nannte er unfaire Arbeitsbedingungen beim Bau von Sportstätten, eingeschränkte Rechte von Sportlern, sich frei zu äußern, und Missbrauchsfälle.