Die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte angemahnt.
Berlin – Die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte angemahnt. An vielen europäischen Außengrenzen, etwa in Griechenland, Kroatien oder an der polnisch-belarussischen Grenze, werde das Recht von Geflüchteten auf Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren missachtet, erklärte das Institut am Freitag in Berlin mit Blick auf den Internationalen Tag des Flüchtlings am 20. Juni. Schutzsuchende würden immer wieder mit Gewalt daran gehindert, europäischen Boden zu betreten und ein Schutzgesuch zu stellen.
Schutzsuchenden die ihnen zustehenden Rechte gewähren
„Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge setzt diesem rechtswidrigen Verhalten der Mitgliedstaaten derzeit nichts entgegen“, erklärte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts, Nele Allenberg. Die auf dem EU-Innenministertreffen am 10. Juni beratenen Vorschläge zum Umgang mit einer „Instrumentalisierung von Migration“ gäben sogar Anlass zur Befürchtung, dass sich EU-Mitgliedstaaten bei Pushbacks künftig darauf berufen könnten. „Aus menschenrechtlicher Perspektive sollte das Europäische Parlament diesen Vorschlag ablehnen“, betonte Allenberg. Vielmehr gelte es, effektiv gegen Gewalt, Willkür und Rechtlosigkeit an den EU-Außengrenzen vorzugehen und Schutzsuchenden die ihnen zustehenden Rechte zu gewähren.
Schutzrechte stehen allen Geflüchteten zu
Weiter erklärte die Instituts-Vertreterin, die Aufnahme der ukrainischen Schutzsuchenden habe gezeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten unbürokratisch, solidarisch und gemeinschaftlich eine große Zahl von Flüchtlingen unterstützen und ihnen die Rechte, die ihnen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und den europäischen Richtlinien zustünden, gewähren könnten. Diese Rechte – zum Beispiel der Schutz vor Zurückweisung, der Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren, eine menschenwürdige Unterbringung und medizinische Versorgung – stünden allen Menschen zu, die an den europäischen Außengrenzen um Asyl ersuchten.