Bericht: Von Missbrauch Betroffener verklagt Benedikt XVI.

Ein von Missbrauch Betroffener verklagt mehrere hochrangige Kirchenmänner, darunter auch den früheren Papst Benedikt XVI. 
Ein von Missbrauch Betroffener verklagt mehrere hochrangige Kirchenmänner, darunter auch den früheren Papst Benedikt XVI.

Papst Benedikt XVI. Foto 25919998 © Deaconbrown | Dreamstime.com

München/Berlin – Ein von Missbrauch Betroffener hat gegen mehrere hochrangige Kirchenmänner Klage eingereicht, darunter auch gegen den früheren Papst Benedikt XVI. So will er deren Mitschuld im Missbrauchsskandal feststellen lassen, wie Correctiv, Die Zeit und der Bayerische Rundfunk (BR) am Mittwoch berichten. Das Landgericht Traunstein bestätigte den Eingang der Klage auf Feststellung einer gesamtschuldnerischen Schadensersatzhaftung, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte. Zum Inhalt könne man noch keine Angaben machen, da der Gegenseite die Klage noch nicht zugestellt worden sei.

Die Kammer hat nach den Worten der Sprecherin nun zu prüfen, ob der Kostenvorschuss durch den Kläger bezahlt wurde. Erst dann werde grundsätzlich die Klage an die Gegenseite zugestellt. Diese erhalte dabei die Möglichkeit, der Klage zu erwidern. Ob und gegebenenfalls wann eine mündliche Verhandlung stattfinde, sei aktuell noch offen. Der zuständige Richter müsse die Klage nun erst prüfen.

Anwalt: Kirche müsste auf Verjährung verzichten

Eingereicht hatte sie der Berliner Anwalt Andreas Schulz. Dieser juristische Schritt könne aber nur Erfolg haben, wenn die Kirche und deren beklagte Vertreter darauf verzichteten, sich auf die Verjährung des Falles zu berufen. Dies habe bisher nur der frühere Münchner Erzbischof, Kardinal Friedrich Wetter, getan, heißt es in dem Medienbericht.

In dem konkreten Fall geht es um den Missbrauch eines Jungen durch den früheren Priester Peter H. Sein Mandant wolle erreichen, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass Benedikt XVI. dem Betroffenen den Schaden ersetzen müsse, berichten die Medien und berufen sich dabei auf die 69-seitige Klageschrift des Anwalts. In seiner Münchner Zeit habe Erzbischof Joseph Ratzinger, der spätere Papst, „verantwortlich zugestimmt“, den Geistlichen H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe durch H. bekannt gewesen seien, heiße es in der Anklage weiter. Der emeritierte Papst hatte dies stets bestritten und auch, dass er an der Entscheidung zur erneuten Einsetzung des aus Essen nach München gewechselten Geistlichen beteiligt gewesen sei.

Anwalt stützt sich auf ein außergerichtliches Dekret zum Fall H.

In der Klage stütze sich der Anwalt auf ein außergerichtliches Dekret zum Fall H. aus dem Jahr 2016 und auf die Münchner Missbrauchsstudie aus dem Jahr 2022. In ersterem sei von einer Pflichtverletzung der damals Verantwortlichen die Rede gewesen. Auch das Münchner Missbrauchsgutachten habe eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums festgestellt. Neben Ratzinger und Wetter sind dem Bericht zufolge auch der Täter selbst sowie das Erzbistum München und Freising, vertreten durch den Münchner Generalvikar Christoph Klingan, von der Klage betroffen, aber nicht letzterer persönlich. Außer Wetter habe sich bisher niemand dazu geäußert. Das Erzbistum selbst will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern, wie es auf Anfrage erklärte.

Peter H. wurde in den 1970er Jahren im Bistum Essen übergriffig. Er wurde zu einer Therapie nach München geschickt. Diesem Schritt stimmte auch der damalige Erzbischof Joseph Ratzinger zu. Kurz darauf wurde H. wieder in der Gemeindeseelsorge eingesetzt. 1986 wurde er wegen Missbrauchs mehrerer Jungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Trotzdem wurde er erneut in der Pfarrseelsorge eingesetzt und erst 2010 von seinen Ämtern entbunden.

H. aus dem Klerikerstand entlassen

2020 beorderte der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck H. von Bayern nach Essen zurück, wo er ihn engmaschig kontrollieren ließ, um weitere Taten zu verhindern. Mitte Juni wurde bekannt, dass der Geistliche aus dem Klerikerstand entlassen wurde. Den Schritt hatte er selbst beantragt, nachdem der Vatikan ihn per Rechtsbelehrung im Zuge eines kirchenrechtlichen Verfahrens über diese Möglichkeit informierte, wie es damals hieß. Das Bistum Essen äußerte Bedenken gegen diesen Schritt, weil so keine Kontrolle mehr möglich sei.

kna