Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat ein Recht für Betroffene auf Aufarbeitung gefordert.
Berlin – Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat ein Recht für Betroffene auf Aufarbeitung gefordert. Dazu müsse etwa ein Recht auf Akteneinsicht gehören, sagte Claus in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch in Berlin. Zugleich müsse klar werden, dass sich der Staat zu seiner Verantwortung bekenne, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht verhindert zu haben.
Derzeit arbeite das Bundesfamilienministerium federführend an einem Gesetz, das die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen stärken soll, wie Claus erläuterte. So solle ihr Amt sowie die Arbeit der unabhängigen Aufarbeitungskommission auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage erhalten. Darauf hatten sich SPD, Grüne und die FDP in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Das Gesetz solle spätestens im kommenden Sommer vorliegen, damit es noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt und angewandt werden könne.
Ob im Herbst die geplante Informationskampagne über Missbrauch und sexualisierte Gewalt starten kann, ist offenbar noch unklar. Derzeit seien die finanziellen Mittel noch nicht gesichert, beklagte die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Bislang seien nur die Mittel für den Kampagnenstart bewilligt; für die benötigten fünf Millionen Euro für die beiden kommenden Jahre gebe es noch kein grünes Licht.
Die geplante Kampagne soll ähnlich wie die Aids-Kampagne in den 80er-Jahren die Gesellschaft stärker für das Thema sensibilisieren und an die eigene Verantwortung zur Verhinderung von Missbrauch appellieren. Claus erklärte, es wäre unsäglich, wenn die Kampagne nicht starten könnte. Sie ermögliche es, in die Fläche zu gehen und große Teile der Gesellschaft zu erreichen.