Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der vorzeitigen Aufhebung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Absage erteilt.
Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der vorzeitigen Aufhebung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Absage erteilt. Sie schütze alte und geschwächte Menschen, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch in Berlin. An dieser Meinung des Ministers habe sich nichts geändert. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht endet am 31. Dezember 2022. Derzeit sei noch nicht geklärt, ob sie verlängert werde oder nicht, so die Sprecherin.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte eine Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefordert. Sie weiterzuführen, sei nach jetzigen Erkenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wir haben uns für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen, weil wir in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen sind. Studien ließen eine weitgehende sterile Immunität erwarten.“ Mit der Omikron-Variante sei diese Erwartung hinfällig geworden. Die Impfung diene nur noch dem Selbstschutz.
Auch der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, hatte betont, mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht allein sei der Schutz der älteren und vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürften und damit das Virus immer wieder auch in die Einrichtungen trügen.