Finanzskandal in Eichstätt: Außergerichtliche Einigung möglich

Im Skandal um unbesicherte Darlehen aus Eichstätter Bistumsvermögen ist in den USA offenbar eine außergerichtliche Einigung denkbar. Ermöglicht werde dies durch die Rückzahlung von 2,8 Millionen US-Dollar.
Eichstätt – Im Skandal um unbesicherte Darlehen aus Eichstätter Bistumsvermögen ist in den USA offenbar eine außergerichtliche Einigung denkbar. Ermöglicht werde dies durch die Rückzahlung von 2,8 Millionen US-Dollar, bestätigte eine Sprecherin des Bistums Eichstätt am Donnerstagabend auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Eine substanzielle Leistung war Voraussetzung dafür, dass das Bistum einer Verschiebung des bislang festgesetzten Gerichtstermins zustimmt. Der gewonnene Zeitraum wird für die Prüfung des Angebotes der Beklagtenseite sowie die Verhandlungen genutzt." Zuerst hatte der "Donaukurier" (Donnerstag) über die Entwicklung berichtet.

Der Eichstätter Dom von Südosten aus dem Domkreuzgang. (Foto: Bistum Eichstätt)

Im Skandal um unbesicherte Darlehen aus Eichstätter Bistumsvermögen ist in den USA offenbar eine außergerichtliche Einigung denkbar. Ermöglicht werde dies durch die Rückzahlung von 2,8 Millionen US-Dollar, bestätigte eine Sprecherin des Bistums Eichstätt am Donnerstagabend auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Eine substanzielle Leistung war Voraussetzung dafür, dass das Bistum einer Verschiebung des bislang festgesetzten Gerichtstermins zustimmt. Der gewonnene Zeitraum wird für die Prüfung des Angebotes der Beklagtenseite sowie die Verhandlungen genutzt.“ Zuerst hatte der Donaukurier (Donnerstag) über die Entwicklung berichtet.

Laut einem Bericht des Spiegel in der vergangenen Woche sollte ursprünglich am 17. Oktober ein Prozess vor einem Bezirksgericht in Dallas (Texas) beginnen. Das Bistum habe Firmen eines Immobilienentwicklers auf Schadensersatz verklagt. Es gehe um fast 45 Millionen US-Dollar, so das Magazin. Der Rechtsstreit läuft dem Bericht zufolge bereits seit 2019. Mehr als 300 Anträge und Schriftsätze hätten die Streitparteien seitdem vorgebracht. Hintergrund sind hochriskante Immobiliengeschäfte in den USA. In diese sind von 2014 bis 2016 Rücklagen aus dem Bistumsvermögen angelegt worden, insgesamt knapp 60 Millionen US-Dollar. Anders als üblich verzichtete das Bistum als Darlehensgeber weitgehend auf Sicherheiten. Anfang 2018 hatte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke den Skandal selbst publik gemacht. Nach Einschaltung externer Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte hatte er im Sommer 2017 Anzeige erstattet.

In den vergangenen Jahren wurden Teile der Darlehenssumme zurückgezahlt. Mit den neuerlichen 2,8 Millionen US-Dollar belaufe sich die Summe derzeit auf rund 21 Millionen US-Dollar, so die Sprecherin. Davon stammten allein rund 8,2 Millionen US-Dollar von dem Projektentwickler, mit dem man verhandele. Eine Kanzlei in den USA sei mit der Prozessführung beauftragt. Sie vertrete das Bistum dort auch in Insolvenzverfahren. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft München II im Sommer Anklage gegen den früheren stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums wegen Untreue und Bestechlichkeit erhoben. Angeklagt wurden mit ihm zwei weitere Männer. Der Anwalt des ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektors hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Aus Sicht seines Mandanten sei Eichstätt ein „sehr risikofreudiges Bistum“ gewesen, das „hochspekulative Finanzinstrumente“ genutzt habe. Ähnlich argumentieren laut „Spiegel“ die Prozessgegner des Bistums in den USA. Laut „Donaukurier“ hat das Landgericht in München über eine Zulassung der Anklage noch nicht entschieden.

Weil die Diözese das Verhalten eines Deutschen, der die Darlehen in den USA vermittelte hatte, als strafrechtlich relevant beurteile, mache sie gegen diesen zivilrechtliche Ansprüche in Deutschland vor dem Landgericht Ingolstadt geltend, so die Sprecherin. Laut Donaukurier liegt der Streitwert bei 15 Millionen Euro. Das Verfahren sei mit Blick auf die Anklageerhebung in München derzeit ausgesetzt. Zudem hat das Bistum nach Angaben der Sprecherin bereits außergerichtlich gegen frühere Verantwortliche Ansprüche geltend gemacht: „Wegen entsprechender Verjährungsverzichte war eine Klageerhebung, um die Rechte der Diözese zu wahren, bislang nicht erforderlich, sondern es konnte der Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet werden.“

kna