Australien gibt Opfern von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen größeres Mitspracherecht bei der Arbeit des nationalen Wiedergutmachungssystems.
Sydney – Australien gibt Opfern von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen größeres Mitspracherecht bei der Arbeit des nationalen Wiedergutmachungssystems. Die Bundesregierung und die Bundesstaaten hätten sich darauf geeinigt, einen Vertreter der Betroffenen in das Leitungsgremium des Entschädigungsprogramms aufzunehmen, berichtet das Nachrichtenportal CathNews der katholischen Bischofskonferenz. Anliegen der Betroffenen könnten so besser gehört und berücksichtigt werden.
Damit sei die erste von 38 Empfehlungen zur Überprüfung der Arbeit des für die finanzielle Entschädigung zuständigen Bund-Länder-Gremiums umgesetzt. Die Regierung von Premierminister Anthony Albanese will sich laut Bericht bis Anfang 2023 zu den verbleibenden 37 Empfehlungen erklären.
Das nationale Wiedergutmachungssystem, das auf Empfehlung der staatlichen Missbrauchskommission gegründet wurde, ist seit vier Jahren in Betrieb und bietet Überlebenden von institutionellem Kindesmissbrauch Entschädigungen bis zu umgerechnet maximal 96.000 Euro. Die meisten betreffenden Institutionen – darunter Schulen, Heime, Orden, Bistümer und Gemeinden der katholischen Kirche – sind Partner des Wiedergutmachungssystems.
Eine unabhängige Überprüfung ergab aber im März 2021, dass eine „bedeutende und dringende Neuausrichtung“ des Programms erforderlich sei, um sicherzustellen, dass es „überlebendenzentriert“ und weniger belastend ist als eine Zivilklage. Die im Mai 2022 abgewählte Regierung von Premierminister Scott Morrison hatte keine der 38 Verbesserungsvorschläge umgesetzt. Unter anderem fordern die Prüfer eine Straffung und Vereinfachung des Antragsverfahrens sowie umgerechnet 6.400 Euro Abschlagszahlung für ältere Betroffene und solche mit einer tödlichen Erkrankung.