Ein katholischer Geistlicher darf wegen der Verbreitung von Verschwörungsmythen nicht weiter im niederbayerischen Bezirksklinikum Mainkofen tätig sein.
Mainkofen/Regensburg – Ein katholischer Geistlicher darf wegen der Verbreitung von Verschwörungsmythen nicht weiter im niederbayerischen Bezirksklinikum Mainkofen tätig sein. Die Klinikleitung hatte dem Diakon ein Betretungsverbot erteilt, nachdem er bei einer Gedenkfeier für die NS-Opfer aus der psychiatrischen Klinik behauptet hatte, die „Todeskultur des Nationalsozialismus“ bestehe weiter. Eine Gruppe „skrupelloser, eng vernetzter Milliardäre“ habe die Weltmacht inne und wolle „nutzlose Menschen durch transhumane Roboter“ ersetzen, so der Seelsorger. Zuerst hatte die „Passauer Neue Presse“ über den Vorfall berichtet.
Krankenhausdirektor Uwe Böttcher hatte daraufhin die Rede des Mannes unterbrochen und ihm ein Betretungsverbot erteilt. Der Diakon habe sich an dieses zu halten, erklärte ein Sprecher des zuständigen Bistums Regensburg: „Seine Dienste im Bezirksklinikum ruhen damit.“ Man werde mit dem Mann zeitnah seine künftige Verwendung besprechen. Derartige Äußerungen, wie sie bei der Gedenkfeier gemacht worden seien, weise das Bistum zurück, so der Sprecher.
Böttcher erklärte auf Anfrage, er habe die Kirche nach dem Vorfall aufgefordert, den Seelsorger von seinen Aufgaben in der Klinik zu entbinden. Eine Zusammenarbeit sei nach diesen Aussagen nicht mehr möglich. Schon in der Vergangenheit habe ihm der frühere Ärztliche Direktor politische Äußerungen untersagt.
Im Frühjahr 2019 hatte der Mann einem Zeitungsartikel zufolge bei der Senioren-Union in Plattling davon gesprochen, dass Deutschland islamisiert sei. Wörtlich sagte er demnach: „Das, was die Türken vor 400 Jahren nicht geschafft haben, haben sie in den letzten 40 Jahren fertiggebracht. Deutschland ist islamisiert.“ Den Islam bezeichnete er dem Artikel zufolge als Unterwerfungsreligion. Man stehe „mit dem Islam einem äußerst gefährlichen Feind der Menschheit“ gegenüber.
Diakon ist neben Priester und Bischof eine der drei Formen des geweihten Amtes in der katholischen Kirche. Dabei können Ständige Diakone auch verheiratet sein, wenn sie dies schon vor ihrer Weihe waren. Sie dürfen unter anderem Taufen spenden sowie Trauungen und Begräbnisse leiten, nicht aber die Messfeier leiten oder die Beichte hören.