Die Kölner Staatsanwaltschaft verteidigt ihre Entscheidung, nicht gegen Kardinal Rainer Maria Woelki wegen Falschaussage zu ermitteln.
Köln – Die Kölner Staatsanwaltschaft verteidigt ihre Entscheidung, nicht gegen Kardinal Rainer Maria Woelki wegen Falschaussage zu ermitteln. „Es hätten Tatsachen vorliegen müssen, tatsächlich Anhaltspunkte für die Annahme dafür, dass das, was Kardinal Woelki in dieser eidesstattlichen Versicherung wörtlich gesagt hat, dass das gelogen war“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dem Kölner katholischen Online-Portal domradio.de am Donnerstag. „Nichts davon“ sei festzustellen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine eidesstattliche Versicherung geprüft, die Woelki in einem presserechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln abgegeben hatte. Das Dokument liegt der KNA vor. Der Erzbischof weist darin eine Berichterstattung der „Bild“-Zeitung zurück, wonach er einen „Missbrauchs-Priester“ befördert habe. Ende Oktober teilte die Staatsanwaltschaft mit, Ermittlungen wegen Falschaussage aufgrund eines mangelnden Anfangsverdachts abzulehnen.
Für einen Anfangsverdacht brauche es „tatsächliche, zureichende Anhaltspunkte“ und nicht „nur bloße Vermutungen oder mehr oder weniger überzeugende Schlussfolgerungen“, erklärte Willuhn weiter. Erst dann dürfe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen und etwa Zeugen vernehmen oder Akten beschlagnahmen.
In der Erklärung räumt Woelki zwar ein, er habe zum Zeitpunkt der Beförderung davon gehört, dass der Pfarrer früher einen sexuellen Kontakt mit einem Prostituierten hatte. Dass der Geistliche strafbaren sexuellen Missbrauch an dem Prostituierten gestanden und Woelki davon gewusst habe, sei jedoch falsch. Auch weitere Gerüchte habe er zwar gekannt. Fürsprecher des Pfarrers hätten ihm jedoch gesagt, dass sich diese nie bestätigt hätten. Die Personalakte des Priesters habe sich der Kardinal damals nicht vorlegen lassen.
Für die Staatsanwaltschaft stelle sich die Frage, ob sich diese Behauptung Woelkis „durch Tatsachen so sicher widerlegen lässt, dass kein vernünftiger Zweifel daran verbleibt, dass er diese Personalakte dann doch schon 2017 oder vor der Beförderung tatsächlich gelesen hat“. Solche Tatsachen gebe es jedoch nicht beziehungsweise seien sie nicht bekannt.
Nicht gesagt sei damit, dass Woelki bei der Beförderung des Priesters tatsächlich nur von dem einen Vorfall und von Gerüchten gehört habe. „Wir haben aber nur keinen Anhaltspunkt dafür, dass das Gegenteil der Fall ist“, so Willuhn. Der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hatte die Staatsanwaltschaft im Oktober zudem gesagt, dass Woelki schon vor der Beförderung hinreichend Anlass hätte haben können, sich persönlich mit der Akte zu befassen. Dies sei jedoch eine „innerkirchliche, womöglich religionsethisch-moralische“ Frage, über die Strafverfolgungsbehörden nicht befinden.