Nach den Aussagen einer Zeugin vor Gericht hat die Staatsanwaltschaft Köln nun auch in einem zweiten Fall Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki aufgenommen.
Köln – Nach den Aussagen einer Zeugin vor Gericht hat die Staatsanwaltschaft Köln nun auch in einem zweiten Fall Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki aufgenommen. Das teilte Sprecher Ulf Willuhn der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mit. Auch hier geht es – wie bereits im ersten Fall – um den Vorwurf, Woelki habe im Zuge eines presserechtlichen Verfahrens möglicherweise eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben.
In dem Rechtsstreit, in dem der Kardinal Aussagen der Bild-Zeitung untersagen lassen will, hatte vergangene Woche die langjährige Sekretärin von Woelkis Vorgänger Joachim Meisner ausgesagt. Sie berichtete von ihren Erfahrungen mit einem befreundeten Priester, dem Missbrauch angelastet wird. Unter anderem habe ihr der Geistliche erzählt, dass er mit Messdienern in die Sauna gehe, was sie dem damaligen Weihbischof Woelki in einem von ihm erbetenen Telefongespräch mitgeteilt habe.
Später – als Kölner Erzbischof – beförderte Woelki den Priester. Die Bild schreibt, er habe zum Zeitpunkt der Beförderung im Jahr 2017 belastende Inhalte aus der Personalakte des Geistlichen sowie eine Polizeiwarnung gekannt. Dies weist der Kardinal zurück. An Eides Statt versicherte er, die Personalakte damals nicht gekannt zu haben. Er habe zwar von einem sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von weiteren Gerüchten gehört. Fürsprecher des Pfarrers hätten ihm aber erklärt, dass sich keines der Gerüchte je bestätigt habe.
Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist eine Straftat. Nach der Aussage der Zeugin sieht die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Anfangsverdacht, so Sprecher Willuhn. Auch das zweite Ermittlungsverfahren dreht sich um eine mutmaßlich falsche eidesstattliche Versicherung des Kardinals. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte Ermittlungen gegen den Erzbischof in der Sache zunächst abgelehnt, da sie keinen hinreichenden Anfangsverdacht sah. Nach der Aussage der Zeugin sei dieser nun gegeben, so Willuhn.
kna