Die Innenminister von Bayern und NRW, Joachim Herrmann (CSU) und Herbert Reul (CDU), kritisieren die Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang zur radikalen Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“.
Berlin – Die Innenminister von Bayern und NRW, Joachim Herrmann (CSU) und Herbert Reul (CDU), kritisieren die Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang zur radikalen Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“. Herrmann sagte der „Bild“-Zeitung (Montag), einen von Haldenwang attestierten Respekt der Gruppierung vor der Demokratie könne er beim besten Willen nicht erkennen. Für das Vorgehen der „Klimachaoten, unserer Gesellschaft mit Gewalt ihre Ziele aufzuzwingen, fehlt mir jegliches Verständnis“.
Reul warnte Haldenwang davor, die Radikalen zu unterschätzen. Der „Bild“ sagte Reul: „Herr Haldenwang hat Recht, Rechtsextremismus ist zweifellos die größte Gefahr für unsere Demokratie, aber wir dürfen das andere nicht kleinreden.“ Wer Flughäfen blockiere oder Rettungskräfte behindere, drehe an einer gefährlichen Eskalationsspirale.
Haldenwang hatte in einer SWR-Gesprächsrunde im November erklärt, dass die Gruppierung zwar Straftaten begehe, aber nicht extremistisch sei. Die Demonstranten würden mit ihren Aktionen Respekt vor dem demokratischen System ausdrücken, so Haldenwang: „Anders kann man gar nicht ausdrücken, wie sehr man dieses System eigentlich respektiert, wenn man die Funktionsträger zum Handeln auffordert.“
Auch die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kann im Handeln der Klima-Blockierer keine Achtung für das demokratische System erkennen. Der Zeitung sagte sie: „Strafbares Verhalten sprengt den Rahmen der Versammlungsfreiheit und verlässt die Grundlage eines vertretbaren gesellschaftlichen Diskurses.“
Auf „Bild“-Anfrage wollte Haldenwang seine Aussagen nicht zurücknehmen. Eine Sprecherin des Verfassungsschutzes erklärte aber, der Einbruch auf das Gelände des Berliner Flughafens vergangene Woche stelle als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr eine neue Eskalationsstufe im Protestgeschehen dar. Das Begehen von Straftaten könne jedoch nicht per se als Zeichen für Extremismus gewertet werden. Entscheidend sei, ob die Straftaten aus verfassungsfeindlicher Motivation begangen werden. Die Gruppierung „Letzte Generation“ sei weiterhin kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Dafür brauche es „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung“.