Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat entschieden, die Einrede der Verjährung nicht zu erheben.
Köln – Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat entschieden, die Einrede der Verjährung nicht zu erheben. Ein staatliches Gericht soll über die Höhe der Schmerzensgeldforderung für die Taten eines Priesters befinden, der sexuellen Missbrauch begangen hat.
Dazu erklärt der Kölner Erzbischof Rainer Woelki: „In diesem besonderem Fall hatte ich den Wunsch, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Den beispruchsberechtigten Gremien bin ich sehr dankbar, dass sie mich in meiner Entscheidung unterstützen.“
Mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung möchte das Erzbistum zugleich prüfen lassen, ob das Gericht die bisher gezahlten Anerkennungsleistungen als angemessen erachtet. Diese waren von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) festgelegt und vom Erzbistum an den Betroffenen gezahlt worden.
Die Entscheidung des Erzbischofs, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, bezieht sich auf den aktuell verhandelten Fall.