Beschwerde beim Presserat gegen Tagespost wegen Nazi-Vergleich

Aufgrund eines Nazi-Vergleichs der Zeitung Die Tagespost in einem Artikel über den Freiburger Hochschullehrer Magnus Striet hat der Theologe Georg Essen Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht,
Berlin/Freiburg – Aufgrund eines Nazi-Vergleichs der Zeitung "Die Tagespost" in einem Artikel über den Freiburger Hochschullehrer Magnus Striet hat der Theologe Georg Essen Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht. Er sehe die im Pressekodex verankerten Richtlinien zum Schutz der Menschenwürde sowie der Ehre einer Person gravierend verletzt, sagte Essen am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin: "Bei allen berechtigten Konflikten in der Kirche gibt es Grenzen, die im Umgang miteinander nicht derart verletzt werden dürfen. Dagegen muss man protestieren und vorgehen."

Georg Essen (Foto: Pressestelle RUB)

Aufgrund eines Nazi-Vergleichs der Zeitung Die Tagespost in einem Artikel über den Freiburger Hochschullehrer Magnus Striet hat der Theologe Georg Essen Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht. Er sehe die im Pressekodex verankerten Richtlinien zum Schutz der Menschenwürde sowie der Ehre einer Person gravierend verletzt, sagte Essen am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin: „Bei allen berechtigten Konflikten in der Kirche gibt es Grenzen, die im Umgang miteinander nicht derart verletzt werden dürfen. Dagegen muss man protestieren und vorgehen.“

Konkret geht es um einen am Donnerstag in der Tagespost-Beilage „Welt und Kirche“ erschienenen Text, in dem es heißt: Für Striet sei „die sakramental-hierarchisch verfasste Kirche so ungefähr das, was für Eichmann der Führer war: eine absolutistische Instanz, die (von nichts außer ihrer faktischen Macht legitimiert) ihre Souveränität sichert, indem sie Befehle erteilt und damit eine Welt subalterner, subjektloser Subjekte hervorbringt“. Essen führt in seiner Beschwerdebegründung an: „Diese Passage, in der Magnus Striet unmittelbar mit Eichmann verglichen wird, ist beleidigend, von übler Nachrede und, wenn man bedenkt, wer Eichmann war, verletzt in schwerer Weise das schützenswerte Gut der Ehre.“ Die Tagespost äußerte sich bisher nicht auf eine KNA-Anfrage zu dem Sachverhalt.

Der NS-Verbrecher Adolf Eichmann (1906-1962) war organisatorischer Planer für die Deportationen der europäischen Juden in Konzentrationslager und gilt als Cheflogistiker des Holocaust. Der sogenannte Eichmann-Prozess in Jerusalem endete 1961 mit einem Todesurteil, das am 1. Juni 1962 vollstreckt wurde. Der Presserat ist ein Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte. Als Sanktionen gibt es Hinweise, Missbilligungen und öffentliche Rügen, die bei einer Verletzung des Pressekodex abgedruckt werden müssen.

Die rechtskatholische Wochenzeitung hatte Ende September auch das umstrittene Interview mit Kurienkardinal Kurt Koch veröffentlicht, in dem dieser Koch den Synodalen Weg in Deutschland davor gewarnt, christliche Dogmen dem Zeitgeist zu opfern und neben der Bibel und der Tradition weitere Offenbarungsquellen gelten zu lassen. In diesem Kontext hatte er an die „Deutschen Christen“ im Dritten Reich erinnert, die ähnlich argumentiert hätten. Diese Äußerung Kochs wurde in Deutschland als NaziVergleich kritisiert, weil die protestantische Bewegung „Deutsche Christen“ mit den Nationalsozialisten paktiert hatte.

So hatte der Historiker Dietmar Süß dem Schweizer „bewusste Provokation“ vorgeworfen. Man könne das entsprechende Interview „nicht anders lesen“, sagte der NS-Experte dem Neuen Ruhrwort. Auch wenn Koch versuche, „den Eindruck im Nachhinein zu verwischen“. „Es gibt wahrlich keinen Grund, weshalb sich der Kurienkardinal am Ende als Opfer fühlen müsste“, so Süß. Der Versuch, Ähnlichkeiten zwischen gegenwärtigen innerkirchlichen Kontroversen und der Rolle der „Deutschen Christen“ im Dritten Reich herzustellen, sei „zutiefst denunziatorisch“.

kna