Wer im Ausland ein Opfer von Waffen aus Deutschland wird, soll künftig leichter an Schadenersatz kommen.
Berlin – Wer im Ausland ein Opfer von Waffen aus Deutschland wird, soll künftig leichter an Schadenersatz kommen. Die beiden großen Kirchen schlugen am Dienstag in Berlin die Einrichtung eines Fonds vor, der die Kosten übernehmen könne. Er solle durch jene Unternehmen gefüllt werden, die Rüstungsgüter exportieren. Im Blick haben die Kirchen vor allem Menschen, die durch illegal exportierte Waffen oder deren völkerrechtswidrigen Einsatz Angehörige oder Eigentum verlieren oder verletzt werden.
Ein besserer Opferschutz ist auch Thema in den vom Bundeswirtschaftsministerium im Oktober vorgelegten Eckpunkten für ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Eine solche Regelung hatten die Kirchen, aber auch Nichtregierungsorganisationen seit Jahren gefordert. Der katholische Vorsitzende der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung GKKE, Karl Jüsten, begrüßte den Vorstoß, mahnte aber erneut Nachbesserungen an.
So fehle ein Verbandsklagerecht. Auf diesem Wege hätten Vereine oder Verbände die Möglichkeit, ähnlich wie im Umwelt- oder Behindertenrecht gerichtlich überprüfen zu lassen, ob sich die Bundesregierung an die bestehenden rechtlichen Vorgaben hält. „Ein Rüstungsexportkontrollgesetz ohne ein Verbandsklagerecht bliebe in seiner restriktiven Wirkung zahnlos“, so der GKKE-Vorsitzende. Jüsten äußerte sich bei der Vorstellung des Rüstungsexportberichts der GKKE.