Das Landgericht Traunstein hat seine Angaben zur Feststellungsklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche präzisiert.
Traunstein – Das Landgericht Traunstein hat seine Angaben zur Feststellungsklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche präzisiert. Nach seinem Tod am vergangenen Samstag sei das frühere Kirchenoberhaupt „nicht mehr Partei des Verfahrens“, sagte die Vize-Präsidentin des Gerichts, Andrea Titz, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag. Kraft Gesetzes träten aber nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Dieses sei damit nicht unterbrochen.
Die Sprecherin verwies darauf, dass der Verstorbene einen Prozessbevollmächtigten habe. Dieser könne nun eine solche Unterbrechung beantragen. Ob das geschehe und welche Folgen das für den vorgeschlagenen Termin zur mündlichen Verhandlung Ende März hätte, „kann derzeit noch nicht beurteilt werden“.
Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz will gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Dazu hat der Mann eine Feststellungsklage in Traunstein angestrengt, die am 28. März 2023 mündlich verhandelt werden sollte. Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982-2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches.
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. H. kam 1980 aus Essen nach München und sollte sich dort nach einschlägigen Vorwürfen zunächst einer Therapie unterziehen. Bald aber wurde er wieder in der Seelsorge eingesetzt, auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs durch das Amtsgericht Ebersberg im Jahr 1986. Erst 2010 wurde H. in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seit 2020 lebt er unter Auflagen wieder im Bistum Essen.
Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung. Auch im Traunsteiner Gerichtsverfahren hatte er seine Verteidigungsbereitschaft bereits angezeigt.