Im Streit um die Mitbestimmungsrechte von Laien in der katholischen Kirche verweist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz auf zahlreiche Beratungsgremien.
Berlin – Im Streit um die Mitbestimmungsrechte von Laien in der katholischen Kirche verweist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, auf zahlreiche Beratungsgremien in Deutschland. „Es ist ja jetzt schon so, dass beratende Gremien in der Kirche de facto viele wichtige Beschlüsse fassen, und wir Bischöfe setzen am Ende nur noch formal den Haken dran“, sagte der Limburger Bischof am Freitag in einem Interview der „Welt“.
Er verwies etwa auf die Haushalte der Bistümer oder des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD): „Den machen inhaltlich ja nicht wir Bischöfe, sondern Gremien aus Menschen mit der entsprechenden Fachkompetenz, Kleriker und Laien, Frauen und Männer“, unterstrich der Konferenzvorsitzende: „Solche Mitwirkung ist auch auf andere Themen anwendbar.“
Bätzing reagierte damit auf ein Schreiben führender Kardinäle aus dem Vatikan zu der geplanten Einrichtung eines Synodalen Rates in Deutschland. Er soll sich als neues bundesweites Beratungs- und Leitungsorgan mit „wesentlichen Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft“ befassen. Dabei sollen Bischöfe, Priester und Laien gemeinsam über kirchliche Grundsatzfragen und über den Einsatz finanzieller Mittel beraten und entscheiden.
Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und die Kurienkardinäle Luis Ladaria und Marc Ouellet erklärten dazu unter Berufung auf die Autorität des Papstes, weder das deustsche Reformprojekt Synodaler Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine nationale Bischofskonferenz seien befugt, ein solches Gremium einzurichten, das die Autorität der Bischöfe beschneide.
Auf die Frage, was dieses Schreiben für den Synodalen Rat bedeute, sagte Bätzing, es gebe noch eine „Rückfalloption“: Seit den 70er Jahren gebe es in Deutschland die sogenannte Gemeinsame Konferenz, in der die Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) miteinander beraten, also Laien und Bischöfe. „Die Rückfalloption ist also: Wir bleiben bei diesem Modell und geben einfach noch wichtige Aufgaben dazu, die kirchenrechtlich machbar sind.“