Im Prozess gegen einen Priester wegen sexueller Nötigung haben am Freitag weitere Zeugen den Angeklagten belastet.
Saarbrücken – Im Prozess gegen einen Priester wegen sexueller Nötigung haben am Freitag weitere Zeugen den Angeklagten belastet. Ein heute 54-Jähriger berichtete vor dem Landgericht Saarbrücken sichtlich bewegt, der Angeklagte sei 1982 während einer Ferienfreizeit der Kirchengemeinde zwei Mal sexuell übergriffig geworden und habe ihn im Intimbereich berührt.
Der Zeuge berichtete, er habe den Beschuldigten zuvor als „emphatisch, nett, liebevoll“ kennengelernt. Der Angeklagte habe sich um ihn gekümmert, ihm Zuwendung und Wertschätzung gezeigt und ihn in den Arm genommen. Er sprach von „Dingen, die ich von zu Hause nicht kannte“. Mit dem sexuellen Übergriff sei für ihn eine Welt zusammengebrochen. Auch ein anderer mutmaßlicher Betroffener beschuldigte den Priester sexueller Übergriffe, die sich 1999 im Pfarrhaus zugetragen haben sollen. Der Zeuge war damals 15 Jahre alt.
Gottesdienste trotz Verbot gefeiert
Dem 69-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt zu haben. Der mutmaßliche Betroffene und Nebenkläger arbeitet heute ebenfalls als Priester.
Grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen wie Berührungen beschrieb auch der dem Beschuldigten damals dienstvorgesetzte Pfarrer. Er ging auch auf Konflikte mit dem Priester ein. Der soll mehrfach Anweisungen missachtet haben. Beispielsweise habe er einen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priester Gottesdienste feiern lassen, obwohl dem Mann das kirchlicherseits grundsätzlich verboten war. Darauf angesprochen, habe der Angeklagte ihm gesagt, er lasse sich nichts verbieten. Auch bei anderer Gelegenheit soll der Beschuldigte ihm erklärt haben, er lasse sich auch vom Bischof nichts vorschreiben.
Der als Zeuge vernommene vorgesetzte Pfarrer kritisierte mehrfach das Verhalten des Bistums Trier. So zitierte er aus zwei Schreiben anlässlich der Beurlaubung des Beschuldigten von 2015 – ein internes an den Angeklagten und ein öffentliches. Öffentlich sei lediglich über Konflikte und nicht eingehaltene Absprachen informiert worden; Fehlverhalten gegenüber Jugendlichen wurde demnach nur intern benannt.
Prozessverkürzung: Urteil am Donnerstag möglich
Auch am Freitag beobachtete der Angeklagte die Zeugen und schüttelte hin und wieder offenbar verärgert den Kopf. Zu einem Detail einer Aussage äußerte er seine Sicht mit dem Zusatz, „das lasse ich nicht auf mir sitzen“.
Der Vorsitzende Richter entschied am Freitag, die Verhandlung zu verkürzen. Ursprünglich waren drei weitere Termine bis zum 13. März angesetzt. Nun sollen am Mittwoch weitere Zeugen gehört, am Donnerstag die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers vorgetragen werden. Möglicherweise gibt es an dem Tag auch ein Urteil.