Brotverbot in israelischen Krankenhäusern nimmt erste Hürde

Zwei umstrittene Gesetzentwürfe zu religiös-jüdischen Themen haben gestern den zuständigen israelischen Parlamentsausschuss passiert.
Brotverbot in israelischen Krankenhäusern nimmt erste Hürde

Der Tempelberg in Jerusalem. Foto: pixabay

Zwei umstrittene Gesetzentwürfe zu religiös-jüdischen Themen haben gestern den zuständigen israelischen Parlamentsausschuss passiert. Er stimmte am Sonntag für ein Verbot von Brot oder anderen gesäuerten Speisen in Krankenhäusern während des jüdischen Pessachfestes und für eine Ausweitung der Befugnisse von Rabbinergerichten. Das berichtete die Zeitung Times of Israel . Beide Gesetzesvorhaben waren zuvor auf heftigen Widerstand gestoßen. Über die endgültige Annahme muss noch das Parlament entscheiden.

Der betreffende Gesetzentwurf würde staatlichen Rabbinergerichten die Befugnis geben, wieder Zivilprozesse zu verhandeln, sofern beide Parteien einverstanden sind. Eine entsprechende Befugnis war ihnen 2006 vom Obersten Gericht entzogen worden. Derzeit beschränkt sich die Kompetenz der staatlichen Rabbinergerichte auf Personenstandsfragen bei jüdischen Israelis, darunter Heirats- und Scheidungsverfahren, Religionsübertritte oder Erbfragen. Private Rabbinergerichte können zivilrechtliche Fälle behandeln, sofern beide Parteien einverstanden sind.

Kritiker warnten laut Bericht davor, dass staatliche Rabbinergerichte undemokratisch seien und es keine Gewähr dafür gebe, dass tatsächlich beide Konfliktparteien einer Verhandlung vor der religiösen Instanz zustimmen. Vielmehr sei zu befürchten, dass die schwächere Partei zur Zustimmung gezwungen werden könnte.

Zu den Kritikern des geplanten Verbots von Gesäuertem (Chametz) in Krankenhäusern während Pessach gehört demnach die israelische Generalstaatsanwaltschaft, die der Ansicht war, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zu weit gehe und vor Gericht schwer zu verteidigen wäre. Der Entwurf verbietet das Mitbringen und die Aufbewahrung der entsprechenden Lebensmittel in Krankenhäusern. Die Urheber des Entwurfs, Abgeordnete der strengreligiös-jüdischen Partei „Vereintes Thora-Judentum“, hatten argumentiert, die einwöchige Einschränkung sei für nichtjüdische Patienten nicht übermäßig belastend, da es koschere Ersatzprodukte für alle Arten von Lebensmitteln gebe.

Der Streit um die Zwangsumsetzung jüdisch-religiöser Speisevorschriften in Gesundheitseinrichtungen in Israel dauert seit Jahren an. Im Januar 2021 urteilte das Oberste Gericht des Landes, dass Besuchern das Mitbringen von unkoscheren Speisen zu Pessach nicht verboten werden könne. Ein Mitbringverbot von Gesäuertem sowie eine Kontrolle der persönlichen Gegenstände von Krankenhausbesuchern verletze die Grundrechte der Besucher. Der Abgeordnete Mosche Gafni (Vereintes Thora-Judentum) erklärte laut Bericht, dies sei „ein weiterer Beweis dafür, dass sich der Oberste Gerichtshof in Angelegenheiten einmischt, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen“.

Das einwöchige Pessachfest erinnert an die Befreiung des Volkes Israel aus der ägyptischen Gefangenschaft. Während sieben Tagen darf nichts Gesäuertes gegessen werden. Vor dem Fest muss alles Chametz aus dem Haus entfernt oder an Nichtjuden verkauft werden. Allerdings dürfen Juden während des Pessachfestes keinen Handel mit Gesäuertem treiben. Als Chametz gelten verschiedene Getreidesorten, bei denen im Kontakt ein Säuerungsprozess eintritt.

kna