Die private Lebensführung katholischer Religionslehrer soll künftig keinen Einfluss mehr auf ihre Lehrerlaubnis haben.
Bonn – Die private Lebensführung katholischer Religionslehrer soll künftig keinen Einfluss mehr auf ihre Lehrerlaubnis haben. Eine neue Musterordnung für die Erteilung der sogenannten Missio canonica haben die katholischen Bischöfe bereits am 23. Januar beschlossen, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte.
Praktisch bedeutet das, dass auch offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen die Missio nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden darf.
Die Vorsitzende des Deutschen Katecheten-Vereins (DKV), Marion Schöber, begrüßte die neue Regelung. Zugleich äußerte sie die Erwartung, dass sie möglichst rasch in allen 27 Bistümern in Deutschland umgesetzt werde. Nur so könne es gelingen, überhaupt noch junge Menschen für den Beruf zu gewinnen. Der DKV hat nach eigenen Angaben rund 4.000 Mitglieder und ist damit der größte Fachverband für religiöse Bildung und Erziehung in Deutschland.
Die neue Ordnung löst die seit 1973 gültigen Rahmenbedingungen für Religionslehrerinnen und -lehrer ab. Damit gelten für sie nun dieselben arbeitsrechtlichen Voraussetzungen wie für andere in der katholischen Kirche ausgeübte Berufe. Für diese war im November 2022 eine neue Grundordnung verabschiedet worden. Da Religionslehrkräfte allerdings nicht im Kirchendienst stehen, waren sie davon bisher ausgenommen.
Einzelne Bistümer wie Osnabrück (2018) und Hildesheim (2022) hatten ihre jeweilige Missio-Ordnung bereits eigenständig verändert. Auch die allgemeine Grundordnung muss von jedem Bistum eigens umgesetzt werden. Dies ist inzwischen weitgehend erfolgt.
Auch theologisch begründete Kritik und Zweifel an der Lehre sind laut der neuen Ordnung für Lehrkräfte nicht mehr ausgeschlossen. Gleichzeitig betonen die Bischöfe, dass eine glaubwürdige Positionierung der eigenen Religiosität bei den Lehrkräften weiterhin verpflichtend für die Erteilung der Missio canonica sei. „Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.“