Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten in seiner Gemeinde hat ein katholischer Pfarrer im Hochsauerland auf sein Amt verzichtet.
Paderborn – Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten in seiner Gemeinde hat ein katholischer Pfarrer im Hochsauerland auf sein Amt verzichtet. Durch mutmaßliche Veruntreuung sei der Gemeinde ein Verlust von rund 175.000 Euro entstanden, teilte das zuständige Erzbistum Paderborn mit. Nun sei mit staatlichen Ermittlungen zu rechnen.
Nach Angaben des Erzbistums hatte die kirchliche Verwaltung, das Erzbischöfliche Generalvikariat, bei einer internen Prüfung Fehlbeträge in der Gemeindekasse festgestellt. Der Pfarrer habe daraufhin sein Fehlverhalten eingeräumt, seine Absicht zur Wiedergutmachung erklärt und Strafanzeige in eigener Sache erstattet. Weitere Angaben zum Sachverhalt wollte das Erzbistum wegen der erwarteten Ermittlungen nicht machen.
„Durch das eingeräumte Fehlverhalten des Pfarrers ist der Kirchengemeinde St. Martin durch mutmaßliche Veruntreuung zum Vorteil Dritter ein finanzieller Verlust entstanden“, teilte das Erzbistum mit. „Auffälligkeiten in der Vermögensverwaltung der benachbarten Kirchengemeinden konnten durch die Prüfer nicht festgestellt werden.“ Die Seelsorge sei „in den durch den Pfarrstellenverzicht und die darauf folgende Ungewissheit zurecht irritierten Gemeinden“ durch den vorübergehend leitenden Pfarrer Burkhard Sudbrock und das Pastoralteam vor Ort aufrechterhalten.
Das Erzbistum bedauerte außerordentlich, dass es in den Kirchengemeinden zu Irritationen und Enttäuschungen gekommen ist. „Aus Gründen der Transparenz wurde der zum Zeitpunkt am 25. März 2023 gesicherte Verfahrensstand gleichzeitig mit der Information zum Pfarrstellenverzicht unverzüglich mitgeteilt“, so das Erzbistum. Diese Information sei auf der Grundlage erfolgt, dass der Pfarrer die Vorwürfe zuvor vollumfänglich eingeräumt hatte.
Das Erzbistum Paderborn und der Kirchenvorstand St. Martin sehen sich nach eigenen Angaben zur rückhaltlosen Aufklärung des Sachverhaltes verpflichtet. „Gleichwohl steht das Erzbistum in der Fürsorgepflicht für Pfarrer Steilmann. Vor diesem Hintergrund und in Vorausschau der durch die Anzeige zu erwartenden staatsanwaltlichen Überprüfungen bittet das Erzbistum um Verständnis, dass weitere Angaben zum Sachverhalt bis auf weiteres nicht erfolgen können“, teilte die Erzdiözese mit.