Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen fordern deshalb mehr Wissen um Kinderrechte.
Berlin – Kinderrechte nützen niemandem, wenn sie nicht bekannt sind: Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) und die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kinderinteressen fordern deshalb mehr Wissen um diese Rechte in Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Kinderrechte seien noch immer zu wenig bekannt, erklärte die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des DIM, Claudia Kittel, am Dienstag in Berlin. Das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung von Kindern müsse diskriminierungsfrei verwirklicht werden.
Das Institut und die BAG äußerten sich anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtsrechtskonvention in Deutschland. Die BAG und die Monitoring-Stelle haben die Internetseite www.kinderrechtekommentare.de aufgebaut, die Interpretations- und Auslegungshilfen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auf Deutsch bereitstellt.
Die Vorsitzende der BAG Kinderinteressen, Susanne Feuerbach, betonte, alle 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention müssten Arbeitsgrundlage für Verantwortliche in Verwaltungen sein, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ihren Lebenswelten Familie, Kindergarten, Schule und Freizeit zu garantieren.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention) war 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden und trat am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft. Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen. Die VN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland im Rang eines einfachen Bundesgesetzes.