Minister: Bund muss Schutzlücke im Strafrecht schließen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat den Bund aufgerufen, hinsichtlich Kindesmissbrauch Schutzlücken im Strafrecht zu schließen.
Minister: Bund muss Schutzlücke im Strafrecht schließen

–Foto: Georg Eisenreich

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat den Bundesgesetzgeber aufgerufen, hinsichtlich Kindesmissbrauch weitere mögliche Schutzlücken im Strafrecht zu schließen. So müssten zusätzliche Fälle in den Blick genommen werden, in denen fürsorge- oder aufsichtspflichtige Personen eine fremde Missbrauchstat durch grobes Fehlverhalten fördern, erklärte Eisenreich am Donnerstag in München.

Eine rechtspolitische Debatte über die strafrechtliche Verantwortung dieses Personenkreises sei bisher trotz „erschütternder Missbrauchstaten“ ausgeblieben. Die Fragestellung reiche dabei weit über den kirchlichen Bereich hinaus, so Eisenreich. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Justizministerkonferenz unter dem Vorsitz von Eisenreich mit dem Aspekt befasst und die Bundesregierung zu einer Reform aufgefordert.

Die große Mehrheit der Aufsichtspersonen in Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, Schulen, Sportvereinen oder in Ämtern setze sich für das Wohl von Kindern ein, betonte Eisenreich: „Diesen Menschen möchte ich ausdrücklich danken.“ Wer aber bei der Aufsichtspflicht in Fällen von Kindesmissbrauch schwer versage, der müsse nach dem Willen Bayerns mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Der Minister plädierte dafür, einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 176f StGB) zu schaffen. Nötig sei eine ausgewogene Regelung, die dem wichtigen Ziel des Kindesschutzes vor Missbrauch effektiv diene. Sie solle auf Fälle schweren Versagens, also grober Pflichtverletzungen, von fürsorge- und aufsichtspflichtigen Personen beschränkt werden. Die Strafbarkeit sollte auch voraussetzen, dass es tatsächlich zum sexuellen Missbrauch eines Kindes gekommen sei, der durch pflichtgemäßes Verhalten verhindert oder zumindest erschwert worden wäre. Für diese Fälle schlägt Eisenreich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Hintergrund ist laut Mitteilung die Debatte zu Kindesmissbrauch in den Kirchen, die auch eine öffentliche Diskussion über das Versagen von Fürsorge- und Aufsichtspersonen ausgelöst hat. Immer wieder würden Fälle bekannt, in denen Geistliche nach Bekanntwerden ihrer Missbrauchstaten – teils sogar nach einschlägiger Verurteilung – weiter in der Seelsorge eingesetzt worden seien.

kna