Der neue Leiter der vatikanischen Bischofsbehörde betont die Seelsorge als vornehmliche Aufgabe von Bischöfen.
Vatikanstadt – Der neue Leiter der vatikanischen Bischofsbehörde betont die Seelsorge als vornehmliche Aufgabe von Bischöfen. Auch müssten sie zuhören und sich beraten lassen können, sowie psychologische und geistliche Reife besitzen, erklärte Bischof Robert Francis Prevost im Interview mit Vatican News (Donnerstag). Manchmal bestehe die Gefahr einer Konzentration nur auf die lokale Dimension; aber ein Bischof sollte eine viel umfassendere Vision von Kirche und Realität haben, so der US-Amerikaner. Er warnt vor einem Verstecken hinter „einer Vorstellung von Autorität, die heute keinen Sinn mehr macht“.
Der 67-jährige Ordensmann ist Nachfolger des kanadischen Kardinals Marc Ouellet in der einflussreichen Bischofsbehörde. Sie ist etwa für Verfahren von Bischofsernennungen und disziplinarrechtliche Angelegenheiten zuständig. Laut neuer Kurienverfassung sollen etwa bei der Auswahl neuer Bischöfe auch katholische Laien mitreden dürfen. Das begrüßte Prevost im Interview. Es sei wichtig, dass der Prozess ein wenig offener sei, um verschiedenen Mitgliedern der Gemeinschaft zuzuhören.
Das bedeute aber nicht, „dass die Ortskirche ihren Hirten wählen muss, als ob die Berufung zum Bischof das Ergebnis einer demokratischen Abstimmung, eines fast ‚politischen‘ Prozesses wäre“, betonte der Behördenleiter. Es brauche eine viel umfassendere Sicht, und die Vatikanbotschaften in den jeweiligen Ländern seien dabei sehr hilfreich.
Über den Papstbotschafter in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, hatte der Vatikan kürzlich die Laienbeteiligung bei der Bischofswahl im Erzbistum Paderborn stoppen lassen. Der Vatikan sah die Vertraulichkeit bei der Personalfindung mit einer Beteiligung von Laien nicht mehr gewährleistet. Der Grund: Das für die Wahl zuständige Domkapitel ist, anders als Laien, an das sogenannte Päpstliche Geheimnis gebunden, muss Stillschweigen über Kandidaten und Verfahren bewahren. Für eine Beteiligung von Laien müsste es durch den Vatikan formell auf diese ausgeweitet werden. Das gilt ebenso für das Konkordat, das das Wahlgremium bislang auf das Domkapitel beschränkt.