Fall Dillinger: Anwaltverein fordert Reform bei kinderpornografischem Material

Vor dem Hintergrund des schweren Missbrauchsfalls um den saarländischen Priester Edmund Dillinger fordert die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Sonka Mehner, eine Änderung des Gesetzes über den Besitz von kinderpornografischem Material.
Köln – Vor dem Hintergrund des schweren Missbrauchsfalls um den saarländischen Priester Edmund Dillinger fordert die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Sonka Mehner, eine Änderung des Gesetzes über den Besitz von kinderpornografischem Material. Die Gesetzesverschärfung vom Sommer 2020 müsse zurückgenommen werden, sagte die Essener Strafrechtlerin der Kölnischen Rundschau (Dienstag): "Man machte sich zwar auch früher durch den bloßen Besitz strafbar, aber das war kein Verbrechenstatbestand, es stand also keine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr darauf."

Der Dom von Trier (Symbolfoto: Elsemargriet/Pixabay))

Vor dem Hintergrund des schweren Missbrauchsfalls um den saarländischen Priester Edmund Dillinger fordert die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Sonka Mehner, eine Änderung des Gesetzes über den Besitz von kinderpornografischem Material. Die Gesetzesverschärfung vom Sommer 2020 müsse zurückgenommen werden, sagte die Essener Strafrechtlerin der Kölnischen Rundschau (Dienstag): „Man machte sich zwar auch früher durch den bloßen Besitz strafbar, aber das war kein Verbrechenstatbestand, es stand also keine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr darauf.“

Kritik an Verschärfung von 2020: „Die Probleme waren absehbar“

Im Fall Dillinger hatte dessen Neffe kinderpornografische Fotos im Nachlass des Verstorbenen gefunden und sich selbst angezeigt. Der Vorsitzende der Aufarbeitungskommission, Jurist Gerhard Robbers, gab an, den Neffen über die Rechtslage informiert zu haben, wonach das Material einem staatlichen Ermittlungsorgan übergeben oder vernichtet werden müsse. Der Neffe sah das offenbar als Aufforderung, das Material zu verbrennen und fühlte sich allein gelassen.

Mehner sagte dazu: „Juristen, gerade auch der Deutsche Anwaltverein, haben die Verschärfung von 2020 von Anfang an kritisiert, denn die Probleme waren absehbar, von der Überlastung der Justiz ganz zu schweigen.“ Früher hätte die Staatsanwaltschaft derartige Verfahren aus Opportunitätsgründen einstellen können. „Heute, mit dem geänderten Recht, geht das nicht mehr.“

Anwaltsverein: Rückkehr zur alten Rechtslage bei Besitz von kinderpornografischem Material.

Ein Beispiel für die Problematik der Gesetzesverschärfung sei auch, wenn Eltern oder Lehrer ein kinderpornografisches Bild aus einem Klassenchat an die Schulleitungen weiterleiteten oder jemand die Darstellung speichere, um Anzeige zu erstatten: „Dann hängen all diese Leute mit drin. Und alle müssen verfolgt werden, die Staatsanwaltschaft muss das zur Anklage bringen.“

Der einzig gangbare Weg sei, gefundenes Material umgehend zur Polizei zu bringen. „Vernichten ist nicht der richtige Weg“, sagte Mehner. Sie begrüßte es, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Verschärfung von 2020 wieder zurückdrehen wolle: Das sei „die Rückkehr zur alten Rechtslage, die es Jahrzehnte lang gab“.