Jurist kritisiert Woelkis Aussagen

Der Kölner Medien- und Wirtschaftsrechtler Elmar Schuhmacher setzt große Fragezeichen hinter die Erklärungsversuche von Kardinal Rainer Maria Woelki zum Thema Meineid.
Der Kölner Medien- und Wirtschaftsrechtler Elmar Schuhmacher setzt große Fragezeichen hinter die Erklärungsversuche von Kardinal Rainer Maria Woelki zum Thema Meineid.

Kardinal Rainer Maria Woelki. Foto: rwm

Der Kölner Medien- und Wirtschaftsrechtler Elmar Schuhmacher setzt große Fragezeichen hinter die Erklärungsversuche von Kardinal Rainer Maria Woelki zum Thema Meineid. „In kaum einem Unternehmen oder in einer staatlichen Behörde könnte sich ein Verantwortlicher herausreden mit Unkenntnis über das, was er unterschrieben hat. Sein Verhalten würde immer als schuldhaftes Verhalten gewertet, weil es zu den völlig normalen Sorgfaltspflichten gehört, nicht blind etwas zu unterschreiben“, sagte Schuhmacher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag).

Jurist zu Fall Woelki: Aus Desinteresse könne Pflichtverletzung werden

Auch aus etwaigem Desinteresse könne „sehr schnell eine Pflichtverletzung“ werden – mit allen Konsequenzen, fügte der Jurist hinzu, der an der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH) eine Professur innehat. Nach einer Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln auch wegen des Verdachts des Meineids gegen den Kölner Kardinal. In der Sache geht es darum, ab wann Woelki Kenntnisse von zwei Dokumenten hatte, die einen von ihm beförderten Priester belasten. Woelki wehrt sich – auch in Form einer Eidesstattlichen Versicherung – gegen die „Bild“-Darstellung, er habe bei der Beförderung im Jahr 2017 eine Polizeiwarnung vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit sowie ein Gesprächsprotokoll mit Vorwürfen eines Mannes gekannt.

Laut Gesprächsprotokoll erklärte der Kardinal vor Gericht unter Eid, dass ihm davon sogar „bis heute“ niemand etwas berichtet habe. Demgegenüber verweist der Anzeigen-Erstatter auf einen Brief Woelkis vom November 2018 an die Glaubenskongregation in Rom. Darin wird über sämtliche Vorwürfe gegen den beförderten Priester berichtet, auch über das besagte Schriftstück. Dazu erklärte das Erzbistum, das von der zuständigen Fachstelle inhaltlich in eigener Verantwortung erstellte Schreiben habe der Kardinal zwar unterzeichnet, doch „an Einzelheiten eines Briefs an den Vatikan, der auf die betreffenden Dokumente Bezug nimmt, kann er sich nicht erinnern“.

Schuhmacher: Was ist das für eine Führungskraft?

Dazu sagte Schuhmacher: „Was ist das für eine Führungskraft, die sich zu Briefen, die sie unterschrieben hat, darauf beruft, ihren Inhalt nicht gelesen zu haben? Fehlen ihr dann nicht der Wille und die Bereitschaft, der eigenen Position entsprechend, auch Verantwortung zu übernehmen? Ich kann mich nur sehr wundern, dass für die Führung in der katholischen Kirche völlig andere Maßstäbe zu gelten scheinen.“

kna