Bibliotheksverband will Gesetz zur Öffnung an Sonntagen

Nach dem Ja des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zu Bibliothekenöffnungen an Sonntagen fordert der Deutsche Bibliotheksverband eine entsprechende Neuregelung auf Bundesebene.
Bibliotheksverband will Gesetz zur Öffnung an Sonntagen

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. Volker Heller –Foto: dvv/Mejdi El Bekri

Nach dem Ja des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zu Bibliothekenöffnungen an Sonntagen fordert der Deutsche Bibliotheksverband eine entsprechende Neuregelung auf Bundesebene. Das Gericht hatte am Donnerstag die Öffnung von Bibliotheken in NRW auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt und damit eine Klage der Gewerkschaft Verdi zurückgewiesen.

Laut dem seit Oktober 2019 geltenden NRW-Bibliotheksstärkungsgesetz dürfen die Kommunen die Angestellten von Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden einsetzen. Verdi argumentiert, das Gesetz verstoße gegen das Bundesarbeitszeitgesetz.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands, Volker Heller, begrüßte das Urteil. Die abgewiesene Klage stärke die Öffentlichen Bibliotheken in ihrer Funktion als Kultur- und Begegnungsorte. „Gerade für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark eingebundene Menschen ist ein Bibliotheksbesuch oftmals nur am Sonntag möglich.“

Heller sieht zugleich rechtlichen Klärungsbedarfes auf Bundesebene. Die Bundesregierung müsse jetzt eine bundesweit einheitliche Regelung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Öffentlichen Bibliotheken finden. Sonst drohten rechtliche Auseinandersetzungen in 15 weiteren Bundesländern.

An die Gewerkschaft appellierte der Bundesvorsitzende, die eigene Position zu überdenken. „Dogmatismus und ein Festhalten an überkommenen Verboten führen hier zur Schwächung des kulturellen Lebens und des sozialen Zusammenhalts vor Ort.“

kna