Müssen kirchliche Vorgesetzte und am Ende auch die Institution selbst haften für das Leid und die Schäden, die Betroffene aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten haben? Darum geht es derzeit vor mehreren Gerichten.
Traunstein – Im sogenannten „Papst-Benedikt-Verfahren“ am Landgericht Traunstein fordert der Kläger 350.000 Euro Schmerzensgeld. Wie die Medien Correctiv, Bayerischer Rundfunk (BR) und „Die Zeit“ am Mittwoch meldeten, verlangt der von Missbrauch betroffene Mann aus Garching an der Alz 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.0000 Euro von den Erben des früheren Papstes Benedikt XVI.
In dem Zivilprozess geht es im Kern um die Frage, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für das Leid und den Schaden, den Betroffene aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten haben. Ein ähnlich gelagerter Fall wird ab nächster Woche in Köln weiterverhandelt. Sollten die Kläger Recht bekommen, könnte dies weitere Verfahren nach sich ziehen mit erheblichen Folgen für Betroffene wie auch für die Bistümer.
Das Landgericht Traunstein bestätigte den Eingang des Antrags auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das Gericht habe den Schriftsatz den Anwälten der Beklagten zugestellt und ihnen eine Frist zur Stellungnahme bis 16. Juni eingeräumt. Weiter teilte das Gericht mit: „Der Antrag kann natürlich gestellt werden (es handelt sich insoweit um eine Klageerweiterung). Ob das Gericht diesem Antrag (oder überhaupt einem der Anträge) stattgeben wird, ist damit natürlich nicht gesagt.“
Außerdem erklärte das Gericht, der vorläufige Streitwert sei wegen der Klageerweiterung auf 362.000 Euro festgesetzt worden. Diese Festsetzung habe „maßgeblich Einfluss auf die Gerichtsgebühren, die vom Kläger vorgestreckt werden müssen, und die gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt von der unterliegenden Partei im Verfahren bezahlt werden müssen“. Im Übrigen sei dies auch die Summe, aus der die Anwälte ihre Gebühren gegenüber ihren Mandanten berechnen könnten. Der endgültige Streitwert werde bei Abschluss des Verfahrens festgesetzt.
Das „Benedikt-Verfahren“ am Landgericht Traunstein soll am 20. Juni weitergehen. Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter selbst sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982).
Nach dem Tod von Benedikt XVI. müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht. Laut Correctiv und BR hat bisher eine Cousine des ehemaligen Kirchenoberhaupts Benedikts Erbe ausgeschlagen. Wegen der unklaren Erblage fordert der Klägeranwalt nach Angaben von Correctiv, den Prozess gegen Benedikts Erben abzutrennen. Darüber müsse das Gericht noch entscheiden.
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising ist nach eigener Aussage bereit, „zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadenersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden“. Damit kommt auch ein Vergleich in Betracht.
Die Garchinger „Initiative Sauerteig“ zur Aufklärung von Missbrauch teilte am Mittwoch mit, sie habe inzwischen 25.000 Euro an Spenden gesammelt, um den Kläger bei dem Verfahren zu unterstützen.