Papst Franziskus hat den altersbedingten Amtsverzicht des Essener Weihbischofs Wilhelm Zimmermanns angenommen, ihn aber zugleich gebeten, im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger gefunden ist. Dies teilte das Bistum Essen am Donnerstag mit.
Der Essener Weihbischof Wilhelm Zimmermann wird am morgigen Freitag, 16. Juni, 75 Jahre alt. Damit hat Zimmermann die reguläre Altersgrenze für Bischöfe erreicht. Deshalb hat er Papst Franziskus seinen Rücktritt vom Bischofsamt angeboten, wie dies in der katholischen Kirche üblich ist. Papst Franziskus hat diesen Amtsverzicht „nunc pro tunc“ angenommen, wie es in der Kirche heißt. Diese lateinische Formulierung heißt wörtlich übersetzt: „jetzt für dann“. Das bedeutet, dass Zimmermann trotz des angenommenen Amtsverzichts als Weihbischof so lange im Amt bleibt, bis ein Nachfolger gefunden ist. Viele Gläubige werden Zimmermann also auch in den kommenden Monaten noch bei Firmungen oder anderen festlichen Gottesdienste in den Pfarreien des Bistums Essen begegnen.
Der in Gelsenkirchen geborene und aufgewachsene Zimmermann machte nach dem Volksschulabschluss 1963 zunächst eine kaufmännische Lehre, bevor er durch den Kontakt zu Theologiestudenten auf die Idee kam, Priester zu werden. 1973 machte er das Abitur am Bischöflichen Abendgymnasium in Essen, begann das Theologiestudium und wurde 1980 zum Priester geweiht. Nach verschiedenen Funktionen in der Bistums-Verwaltung und als Pfarrer in der Essener Innenstadtpfarrei St. Gertrud und der Propsteipfarrei St. Urbanus in Gelsenkirchen-Buer wurde Zimmermann am 14. März 2014 zum Weihbischof ernannt und am 29. Juni 2014 im Essener Dom geweiht. Im Bistum Essen ist Zimmermann als Bischofsvikar für die Ökumene und den Interreligiösen Dialog zuständig. Gefeiert wird der Geburtstag des Weihbischofs übrigens nicht an seinem Ehrentag, sondern erst nach den Sommerferien: Am Sonntag, 27. August, ist ein festlicher Gottesdienst im Dom geplant.
Zimmermann hat auch den Verzicht auf sein Kanonikat im Essener Domkapitel erklärt. Bischof Overbeck hat seinen Verzicht ebenfalls „nunc pro tunc“ angenommen, wie das Bistum Essen bereits am 6. Juni 2023 mitgeteilt hatte.