Viele Menschen wissen nach Einschätzung des Mediziners Hanns-Christian Gunga nicht, was bei großer Hitze zu tun ist.
Berlin – Viele Menschen wissen nach Einschätzung des Mediziners Hanns-Christian Gunga nicht, was bei großer Hitze zu tun ist. „Man muss sich klarmachen: Es sterben mehr Menschen den Hitzetod als Menschen im Straßenverkehr“, sagte Gunga im Interview der „Welt“ (Donnerstag). Im vergangenen Sommer waren in Deutschland laut Schätzungen 4.500 Menschen infolge der Hitze gestorben.
Der Hitzetod sei in der Regel ein stiller Tod, erklärte der Physiologe. Zumeist folge er auf Herz-Kreislauf-Versagen, bei Menschen mit vorgeschädigten Nieren möglicherweise auch auf ein Versagen dieses Organs. Betroffene der Lungenerkrankung COPD hätten bei Hitze ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Asthmaanfall. Im Einzelfall spiele es also eine Rolle, „welches Organ das schwächste Glied in der Kette ist und als erstes versagt“.
Ab einer Körpertemperatur von etwa 42 Grad drohe dem Menschen eine Schädigung der Nervenzellen im Gehirn, die für die Regulierung der Körpertemperatur zuständig seien: „Dann spricht man vom Hitzschlag“, erklärte Gunga. Wichtig sei, genug zu trinken – und daran müssten insbesondere alleinlebende Hochbetagte oder auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen aktiv erinnert werden. Ebenso erhitze sich der Körper von Babys und Kleinkindern schneller als der von Erwachsenen.
Erwachsene könnten sich auf Hitzewellen vorbereiten, indem sie „im Frühjahr regelmäßig in die Sauna gehen und das Schwitzen trainieren“, riet Gunga. So verändere sich auch die Zusammensetzung des Schweißes; man verliere weniger Elektrolyte und reduziere das Risiko für Krämpfe.
Auf gesellschaftlicher Ebene warb der Experte für ein Umdenken im Arbeitsschutz. So wäre eine Siesta, also eine offizielle Mittagsruhe, „sehr sinnvoll“, ebenso eine Änderung von Kleiderordnungen: „In einer Hitzeperiode Schlips zu tragen, ist Unfug. Im deutschen Arbeitsschutz ist aber nicht explizit festgelegt, ab welcher Temperatur nicht mehr gearbeitet werden darf.“