Dillingers Neffe widerspricht Staatsanwaltschaft

Der Neffe des Priesters Edmund Dillinger widerspricht einer Erklärung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, wonach er der Vernichtung von Dokumenten und Fotos zugestimmt haben soll.
Dillingers Neffe widerspricht Staatsanwaltschaft

Der Dom von Trier (Symbolfoto: Elsemargriet/Pixabay))

Der Neffe des Priesters Edmund Dillinger widerspricht einer Erklärung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, wonach er der Vernichtung von Dokumenten und Fotos zugestimmt haben soll. „Ich gebe nichts frei, was ich nicht kenne“, sagte er am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er habe keine Liste mit den im Haus seines Onkels sichergestellten Fotos und Unterlagen aus Saarbrücken erhalten. Der Behauptung, er sei mit der Vernichtung dieser Dokumente einverstanden gewesen, widerspreche er „in aller Deutlichkeit“. Der 2022 gestorbene Priester wird des sexuellen Missbrauchs verdächtigt.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte am Freitag bestätigt, dass ein Teil der Unterlagen und Fotografien aus Dillingers Besitz vernichtet worden sei. Generalstaatsanwalt Manfred Kost entschuldigte sich dafür und erklärte, dies sei nicht die richtige Maßnahme gewesen. Zugleich teilte die Staatsanwaltschaft mit, der Neffe habe zwar bestimmte Dinge aus Dillingers Besitz zurückhaben wollen, sei aber mit der Vernichtung der anderen Unterlagen einverstanden gewesen.

Bei dem Priester waren Hunderte, zum Teil pornografische Fotos gefunden worden. Er soll über Jahrzehnte Jugendliche und junge Erwachsene missbraucht, nackt fotografiert, die Bilder gesammelt und darüber Buch geführt haben. Einen Teil des belastenden Materials hat die Staatsanwaltschaft Mainz. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken stellte darüber hinaus Fotos und Unterlagen aus dem Haus des Priesters sicher. Die zum Teil jugendpornografischen Fotos seien nicht vernichtet worden, so die Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Der Neffe sagte der KNA, er habe der saarländischen Polizei deutlich gesagt, dass er Unterlagen und Fotos in Empfang nehme, um sie anderen Stellen für eine mögliche weitere Aufarbeitung des Falls zu überlassen. Konkret nannte er beispielsweise den Betroffenenverein Missbit.

Das Vorgehen der Polizei in diesem öffentlich stark beachteten Fall nannte er unprofessionell. Denn die Dokumente wurden laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken bereits zwei Tage vor der Übergabe der anderen Unterlagen an den Neffen vernichtet. Der Neffe erhielt nach eigenen Angaben nur einen DIN-A4-Ordner mit Material. Er prüfe mit seinem Anwalt nun dienstrechtliche Schritte gegen die zuständige Fachstelle.

kna