Die geplante Abschiebung eines kurdischen Ehepaars, das die Behörden unangekündigt aus einem Kirchenasyl in Nordrhein-Westfalen geholt hatten, ist abgesagt.
Viersen (KNA) Die geplante Abschiebung eines kurdischen Ehepaars, das die Behörden unangekündigt aus einem Kirchenasyl in Nordrhein-Westfalen geholt hatten, ist abgesagt. Es hätten sich Unklarheiten in der Bewertung des Falls ergeben, insbesondere in der Abstimmung mit dem Land NRW, teilte die zuständige Stadt Viersen am Montag mit. Zuvor hatten Kirche und Menschenrechtsorganisationen den „seit Jahren einzigartigen, brutalen Bruch des Kirchenasyls“ kritisiert. In Viersen hatte am Freitag eine Protestaktion stattgefunden.
Das Ehepaar war 2021 aus dem Irak geflohen und lebte seit Mai im Kirchenasyl in Räumen der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck im Kreis Viersen. Am 10. Juli wurde es den Angaben zufolge während einer unangekündigten Hausdurchsuchung festgenommen und in Abschiebehaft genommen. Menschenrechtsorganisationen zufolge sollte es am Dienstag nach Polen überstellt werden, wo es in die EU eingereist war. So sieht es das sogenannte Dublin-Abkommen vor. Ein erster Versuch, das Paar vom Flughafen Düsseldorf in das östliche Nachbarland zu überstellen, war abgebrochen worden, weil die Frau demnach einen Zusammenbruch erlitten hatte.
Die Eheleute werden nach Angaben der Stadt unmittelbar aus der Abschiebehaft entlassen. Da die Überstellungsfrist am Dienstag ablaufe, gehe das Asylverfahren nun auf die deutschen Behörden über. Damit sei der Haftgrund entfallen. Über das weitere Vorgehen entscheide das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Beim Kirchenasyl nehmen christliche Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von Abschiebung bedroht sind. Nach einhelliger Auffassung verstoßen sie damit gegen geltendes Recht. Gewaltsame Räumungen von Kirchenasylen sind dennoch ungewöhnlich, da die Behörden diesen Schutzraum für Geflüchtete in der Regel respektieren.