Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat die Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium für strengere Abschieberegelungen kritisiert.
Berlin – Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat die Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium für strengere Abschieberegelungen kritisiert. Der vorgestellte Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums zur „Verbesserung der Rückführung“ von Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl hätten, werde den Problemen in Ländern und Kommunen nicht ändern, kritisierte der AWO Bundesverband am Freitag in Berlin. Stattdessen würden Narrative bedient, nach denen die Schuld bei den Schutzsuchenden selbst gesucht werde.
Die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgestellten Pläne sehen unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage vor. Die Behörden sollen demnach mehr Zeit haben, eine Abschiebung vorzubereiten. Ein weiterer Vorschlag der Ministerin ist es, dass die Polizei im Fall einer Abschiebung die Möglichkeit haben soll, in Flüchtlingsunterkünften nicht nur im Zimmer der gesuchten Person nach dieser zu suchen. Die Vorschläge gehen auf Treffen von Faeser mit den Innenministern der Länder zurück, die auf große Schwierigkeiten bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen hinwiesen.
AWO-Präsident Michael Groß, erklärte, die vorgeschlagenen Maßnahmen griffen unverhältnismäßig in die Grundrechte von Schutzsuchenden ein. Schutzsuchenende müssten nun damit rechnen, dass jederzeit ihre Wohnräume von Polizisten betreten und durchsucht würden, ohne selbst von einer Maßnahme betroffen zu sein. Zudem solle danach auch das Auslesen von Datenträgern wie Handys oder Cloud-Diensten pauschal erlaubt werden. Solche Eingriffe in die Grundrechte seien eines Rechtsstaats unwürdig, so Groß.
Begründet würden diese Maßnahmen mit einer „hohen Zahl“ ausreisepflichtiger Personen. Nach Einschätzung der AWO lässt sich das statistisch nicht belegen. Laut Ausländerzentralregister waren demnach Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Allerdings seien die Daten im Ausländerzentralregister kaum valide, so die AWO. Zum einen würden freiwillige Ausreisen oftmals nicht dokumentiert, sondern nur Abschiebungen und freiwillige Ausreisen. Zum anderen gebe es Duldungsgründe wie ein Ausbildungsverhältnis.